Klausurnote um zwei Notenpunkte gesenkt weil nicht ordentlich - erlaubt?

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Es ist zulässig, Punkte abzuziehen, wenn man unordentlich schreibt. Auch im Staatsexamen (also in einer wesentlich wichtiger Prüfung, die extrem stark reglementiert ist) können Prüfer Seiten bei der Wertung auslassen, die sie nicht lesen können. Ich habe einmal eine Seite zu sehen bekommen, die noch als lesbar gewertet worden wird, und eine nicht lesbare. Der Unterschied war für mich nicht erkennbar.

Darstellungsleistung? So was Komisches. Bei uns gab es das an der Schule nicht. Wer unleserlich schreibt, darf mit Punktabzug (bei uns hieß es "eine Note schlechter, wenn man unleserlich schreibt", also unabhängig von Punkten) rechnen.

Da wirst du nicht viel machen könne, da es zum einen ja unordentlich war und du zum anderen anscheinend die Aufgabenstellung nicht richtig ausgeführt hast.

Inwiefern habe ich denn die Aufgabenstellung nicht befolgt?

Was willst du dagegen machen ? Du hast nicht Ordentlich gearbeitet. Sei froh, dass es nur 2 Punkte waren. Sie hätte dir auch für alles, was du da aufgezählt hast einen ganzen Punkt abziehen können.

Wie meinst du das? Normal hätte ich ne 3 bekommen, sie hat mir aber ne 4+ gegeben, also zwei Notenpunkte weniger, wegen Unordentlichkeit, und das, obwohl in der Darstellungsleistung eine Zeile nur für die Ordentlichkeit der Klausur ist, wo ich ebenso keine Punkte erhalten habe.

Außerdem waren auf 16 Seiten nur 14 Worte, die sie nicht lesen konnte.

@downhillmaster

"nur" 14 Worte ?

Sie kann es nicht Lesen = Keine Punkte.