Klausuren ankündigung?

3 Antworten

ASchO
§ 22 Schriftliche Arbeiten und Übungen

(1) Die durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren) sollen gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schüler in der Regel vorher angekündigt werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden, soweit die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.
Also sollen die Klausuren IN DER REGEL vorher angekündigt werden. Müssen aber nicht und es gibt auch keine Fristen.

Jaaap.. !! Aber es muss angekündigt sein.. Meinte mein Wirtschaftslehrer als wir ihn wegen unserem Mathelehrer Fragten. Er darf es auch am Tag davor glaub ich aber aufjeden fall Kurz davor ist ok.

echt??? ich hätte jetzt gedacht, mindestens 1 woche davor...

@yagobie

nee.. Das ist genauso, dass der Lehrer nicht unbedingt sagen muss was dran kommt. Mein Deutschlehrer kam mal vor der ersten studne(wir haben 5. Std. geschrieben) & meinte zu uns das da noch was dran kam wo er aber vorher meinte das das auf keinen Fall dran kommt..

Ja, er darf das.