Klausur verpasst weil in der Bahn Reizgas von jemandem gesprüht und Verletzte versorgt wurden. Kann ich Schadensersatz gegen den Täter geltend machen?

3 Antworten

Ich kann mir kaum vorstellen, dass du da Ansprüche geltend machen kannst.

Denn man hat dafür zu Sorgen, dass man rechtzeitig zur Prüfung antreten kann und auch dafür, genügend Puffer einzuplanen. Eine Verspätung von 40 Minuten dürfte weder bei der Uni noch bei einer Klage als eine Verzögerung gelten, gegen die man nichts hätte unternehmen können.

Aber mal davon abgesehen: Du hast jetzt den Prüfungstermin verpasst, ok. Aber wenn du nicht antrittst, gilt die Prüfung üblicherweise trotzdem als abgelegt, aber eben nicht bestanden. Das heißt, du solltest eigentlich recht bald (üblicherweise noch im gleichen Semester) einen Wiederholungstermin wahrnehmen können und nicht ein Jahr warten müssen, um das ganze Modul nochmal zu absolvieren. Erkundige dich mal in dieser Richtung.

Beste Grüße!

Nein, sowas sieht das Schadensersatzrecht nicht vor. Stell dir vor jemand verursacht einen Stau und der müsste jetzt allen Schadensersatz zahlen

Sicherlich ist das möglich. Anzeige musst du nicht stellen, die Polizei ermittelt ja schon und du selber wurdest ja scheinbar nicht verletzt. Du musst halt konkret darlegen können was für ein Schaden dir entstanden ist. Dann haftet der Täter dafür natürlich.