Klausur unangekündigt schreiben - darf man das?

3 Antworten

Deine Eltern können einen Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung nach §§ 68 ff. VwGO schriftlich bei der Schule einreichen.

Allerdings ist das immer so ein Ding mit Klagen und Widersprüchen. Hat Beigeschmack. Eigentlich sollte man jederzeit in der Lage sein, eine Klausur zum aktuellen Lernstoff bestehen zu können.

Da gebe ich dir vollkommen recht, leider ist es fast unmöglich mit unserem Lehrer. Er setzt sich hin, kontrolliert die Anwesenheit und sagt „macht“. Unterricht kann man das nicht nennen! Und mit dieser Meinung bin ich nicht alleine. Meine Klasse behauptet das selbe.

@Just1quest

Naja, es ist ein Dauerkrampf Schüler vs. Lehrer, Aussage vs. Aussage usw. Das ist nicht neu, das gibts immer schon. Und trotzdem haben Generationen von Schülern ihr Abitur geschafft. :)

An eurer Stelle würde ich den Vertrauenslehrer einschalten, anstatt mit der unwiderruflichen Verwaltungsaktskeule zu kommen. Erst wenn alle Gespräche nicht an den Schülern scheitern, sollte der Rechtsweg eine Option sein.

Gar nichts, natürlich darf der Lehrer eine unvorbereitete Klausur schreiben lassen. Eine einzelne Klausur gerichtlich anzufechten, dürfte auch so gut wie unmöglich sein.

Ihr könnt noch mit dem Klassenlehrer oder der Schulleitung sprechen.

"Gar nichts, natürlich darf der Lehrer eine unvorbereitete Klausur schreiben lassen."

Das stimmt so nicht. Zumindest in Baden-Württemberg ist es so, dass Klausuren mindestens eine Woche vor Termin angekündigt werden müssen.

Gegen die geschriebene Klausur rechtlich vorzugehen, ist natürlich ein enormer Aufwand an Zeit und Ressourcen, deshalb ist es fraglich, ob es das wert ist. Hier wäre in der Tat ein Gespräch mit Vertrauenslehrer oder Schulleitung angeraten. Aber grundsätzlich ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

@answerer0300

Es geht nicht nur um den Aufwand, es geht darum, dass es wohl gar keine Möglichkeit gibt, gegen Zwischenklausuren rechtlich vorzugehen. Meistens steht die Gerichtsbarkeit nur für Abschlussprüfungen oder Zwischenprüfungen zur Verfügung, nicht aber für normale Klausuren.

Hast du mir ausserdem ein Link zu einem Gesetz? Vielleicht ist es an deiner Schule so, oder es gilt allenfalls gesetzlich für grosse Prüfungen, aber ich bezweifle, dass sich die Lage auf normale Klausuren anwenden lässt. Ich finde im Schulgesetz von Baden-Württemberg auch nichts dazu.

Qenn klausur das gleiche wie schularbeit in österreich ist dsnn nicht. Muss 1 woche vorher ankündigen + stoff.