Klassenfahrt "zwingend" wiederholen?

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Hallo YoWriter24,

die Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (WRL) sagen aus:

1.1 Schulwanderungen und Schulfahrten ergänzen und bereichern vielfältig den Unterricht, sie sind für das Schulleben von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler können bei solchen Schulveranstaltungen neue Erfahrungen gewinnen; das gegenseitige Verstehen in der Gruppe und mit den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern wird gefördert, der Sinn für Gemeinschaft gestärkt und die Bereitschaft geweckt, sich für andere einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Schulwanderungen und Schulfahrten sollen Bezug zum Unterricht haben.

2.3 Schulwanderungen und Schulfahrten werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses teil. .........

"Keine Lust" ist kein Argument. Es ist mit Sicherheit nicht die gleiche Fahrt, und es sind nicht die gleichen Personen. Bestenfalls die Orte sind gleich.

... vielen Dank für den Stern!

Wenn sie es nicht bezahlen, dann kannst du ja nicht mit. Also auf unserer schule muss man nicht auf einer Klassenfahrt mit, wenn man einen guten Grund hat. Müsstest du vielleicht mal zur Schulleitung gehen und bescheid sagen.

Nur weil du mit der neuen Klasse an den gleichen Ort reist, heisst das ja noch lange nicht, dass die ganze Reise genau gleich wird. Da sind neue Leute, die du kennenlernen kannst (oder die du nach einem halben Jahr schon kennst) und mit denen du sicher auch Spass hast. Eine Klassenfahrt ist immer ein Erlebnis, über das man als Klasse noch lange spricht, und es wäre doch schade, wenn du das verpassen würdest. Also "sinnlos" finde ich das gar nicht.

Aber wenn deine Eltern nicht bezahlen wollen, sollen doch sie das mit deiner Lehrerin besprechen.

normalerweise mußt du nicht mit du mußt dann nur in die Schule gehen. Klassenfahrten sind bei Minderjährigen Elternentscheid.