Klassenfahrt vom Jobcenter bezahlt bekommen - nicht mitfahren?
Hallo,
Meine Klasse macht nächste Woche Montag eine Klassenfahrt. Jobcenter hat das Geld für mich schon bezahlt und meiner Lehrerin überwiesen. Jetzt habe ich das Problem, dass ich aus Gesundheitlichen Gründen nicht mitkommen kann. Würde die Arge das Geld ohne Probleme wieder zurück nehmen.
PS: Ich kann einen Athest erst Nächste Woche kriegen da es jetzt zu spät ist und die Ärtze Samstag und sonntags geschlossen haben. Das heißt ich würde erst einen bekommen wenn die Klassenfahrt schon begonnen hat. Muss ich der Arge Bescheid sagen am besten morgen früh, dass ich doch nicht mitkommen kann?
6 Antworten
Das Jobcenter bezahlt die Klassenfahrt (und das ist auch gut so...).
Nun kannst Du aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen (bedauerlich).
Die Lehrerin (Schule) müsste das Geld nun an das Jobcenter zurücküberweisen (ggf. abzüglich anfallender Stornierungskosten etc.), sofern das rechtlich möglich ist, denn grundsätzlich müssen, bei kurzfristiger Erkrankung, die vollen Kosten der Klassenfahrt getragen werden (das kommt auf den genauen Sachverhalt und der Verträge an, die durch die Schule geschlossen wurden).
Deine Eltern sollten umgehend das Jobcenter darüber informieren, daß Du nicht mitfahren kannst; das Jobcenter wird sich dann darum kümmern, daß das Geld wieder zurückgezahlt wird bzw. klären, ob das Geld rechtlich zurückgezahlt werden muß.
Wenn es für das Jobcenter rechtlich nicht möglich ist, das Geld zurückzufordern, kann es aber auch nicht bei Deinen Eltern eingefordert werden, da Du die Nichtteilnahme ja nicht vorsätzlich verursacht hast.
Wenn du ein Attest hast, dann musst du das Geld dem JC nicht zurückzahlen; auch wenn die Schule es nicht mehr hergeben will. Anders ist es, wenn du ohne Grund nicht mitfahren willst. Alles Gute!
Dankeschön :)
Es sind noch fast drei Tage bis zum Montag. Vielleicht gehts dir am Montag wieder besser deswegen würde ich sagen warte erstmal ab bis es Montag früh ist. Solltest du dann immer noch schlecht beinander sein, kannst du bzw. können deine Eltern immer noch die Schule anrufen und wegen Krankheit absagen.
Das mit dem Geld ist eine andere Sache. Wenn du Glück hast meldet die Schule deine Abwesenheit nicht dem Arbeitsamt. Falls sie es melden kannst du noch immer mit einem Attest das Arbeitsamt überzeugen, dass du dem Arbeitsamt nicht das Geld geben musst bzw. deine Eltern.
Ich hoffe es. Dankeschön für die liebe hilfreiche Antwort.
Wow eine Kurze knappe hilfreiche Antwort
Der Lehrerin musst du Bescheid geben. Ob du Geld zurück bekommst ist fraglich. Es ist schon alles bezahlt.
Der Anteil, den du zurück bekommst, musst du dem JC anbieten.
Die Ansprechsperson ist doch der Veranstalter der Fahrt. Dem jobcenter ist das doch egal.
Du willst aber die Kohle zurück vom Veranstalter oder?
Ja die Kohle soll aber die Arge wieder bekommen da sie ja meine Klassenfahrt bezahlen
Ja - deswegen muss der Veranstalter das erst mal rausrücken.
Ja aber der Jobcenter bezahlt doch die Klassenfahrt.