Klassenfahrt vom Jobcenter bezahlt bekommen - nicht mitfahren?

6 Antworten

Das Jobcenter bezahlt die Klassenfahrt (und das ist auch gut so...).

Nun kannst Du aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen (bedauerlich).

Die Lehrerin (Schule) müsste das Geld nun an das Jobcenter zurücküberweisen (ggf. abzüglich anfallender Stornierungskosten etc.), sofern das rechtlich möglich ist, denn grundsätzlich müssen, bei kurzfristiger Erkrankung, die vollen Kosten der Klassenfahrt getragen werden (das kommt auf den genauen Sachverhalt und der Verträge an, die durch die Schule geschlossen wurden).

Deine Eltern sollten umgehend das Jobcenter darüber informieren, daß Du nicht mitfahren kannst; das Jobcenter wird sich dann darum kümmern, daß das Geld wieder zurückgezahlt wird bzw. klären, ob das Geld rechtlich zurückgezahlt werden muß.

Wenn es für das Jobcenter rechtlich nicht möglich ist, das Geld zurückzufordern, kann es aber auch nicht bei Deinen Eltern eingefordert werden, da Du die Nichtteilnahme ja nicht vorsätzlich verursacht hast.

Wenn du ein Attest hast, dann musst du das Geld dem JC nicht zurückzahlen; auch wenn die Schule es nicht mehr hergeben will. Anders ist es, wenn du ohne Grund nicht mitfahren willst. Alles Gute!

Dankeschön :)

Es sind noch fast drei Tage bis zum Montag. Vielleicht gehts dir am Montag wieder besser deswegen würde ich sagen warte erstmal ab bis es Montag früh ist. Solltest du dann immer noch schlecht beinander sein, kannst du bzw. können deine Eltern immer noch die Schule anrufen und wegen Krankheit absagen.

Das mit dem Geld ist eine andere Sache. Wenn du Glück hast meldet die Schule deine Abwesenheit nicht dem Arbeitsamt. Falls sie es melden kannst du noch immer mit einem Attest das Arbeitsamt überzeugen, dass du dem Arbeitsamt nicht das Geld geben musst bzw. deine Eltern.

Ich hoffe es. Dankeschön für die liebe hilfreiche Antwort.

Wow eine Kurze knappe hilfreiche Antwort

Der Lehrerin musst du Bescheid geben. Ob du Geld zurück bekommst ist fraglich. Es ist schon alles bezahlt.

Der Anteil, den du zurück bekommst, musst du dem JC anbieten.

Die Ansprechsperson ist doch der Veranstalter der Fahrt. Dem jobcenter ist das doch egal.

Ja aber der Jobcenter bezahlt doch die Klassenfahrt.

@Hamoodi161

Du willst aber die Kohle zurück vom Veranstalter oder?

@Macintosh1704

Ja die Kohle soll aber die Arge wieder bekommen da sie ja meine Klassenfahrt bezahlen

@Hamoodi161

Ja - deswegen muss der Veranstalter das erst mal rausrücken.