Klassenfahrt des Kindes, zahlt das Arbeitsamt?

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Dein Kind kann an der Klassenfahrt teilnehmen und das Arbeitsamt übernimmt auch die Kosten - Du musst allerdings einen Antrag stellen und die Klassenfahrtbeschreibung, inkl. der anfallenden Kosten von der Schule (mit Schulstempel) dazu legen.

Es ist keine Schande ALGII zu empfangen - das kann in der heutigen Zeit jeden von uns treffen. Wenn Du Arbeit suchst, kannst Du mir eine PN schreiben - vielleicht kann ich Dir helfen.

thinking1 
Fragesteller
 08.03.2012, 08:02

Hallo, alle Eure Antworten waren gut, aber irgendjemand muss ich ja aussuchen, um den Stern zu geben.

Soweit ich weiß, muss kein Kind mitfahren, sondern kann statt dessen in den Unterricht einer anderen Klasse (was ich in diesem Fall diskriminierend und wenig sinnvoll fände). Also eine Bescheinigung des Klassenlehrers über die Kosten, und beim Arbeitsamt nachfragen. Ansonsten gibt es in den meisten Schulen "Elternbeiräte" (Elternvereine?), die u. a. auch zumindest teilweise für Klassenfahrten von weniger gut situierten Kindern aufkommen, oder zuschießen.

wieso vom Arbeitsamt, wenn du Arbeitslosengeld II beziehst?

Gehe zu deiner Sachbearbeitung Jobcenter mit einer Schulbescheinigung zu einer mehrtägigen Klassenfahrt und beantrage die Kostenübernahme.

johnnymcmuff  06.03.2012, 12:41

wieso vom Arbeitsamt, wenn du Arbeitslosengeld II beziehst?

Weil die Leute immer noch nicht die gängigen Namen wie:

Arge,Jobcenter,Agentur für Arbeit usw. kennen. :-)

Eine kleine Anmerkung, sind ja schon genug richtige (aber leider auch einige falsche Antworten hier): Ausschlaggebend ist § 28 SGB II. Jedoch ist zu beachten, dass nicht immer das Jobcenter hierfür zuständig ist. Es kommt auf den Landkreis an indem ihr wohnt. Es gibt auch Orte, da kümmert sich der Landkreis (Jugendamt, Sozialamt) um Bildung+Teilhabe und nicht das Jobcenter, welches im selben Ort sich um Hartz4 kümmert. Einfach mal nachfragen bevor du den Antrag stellst sonst hast du unnötige Laufwege und verlierst unnötig Zeit. Die Angestellten im Jobcenter müssten eigentich wissen wer genau zuständig ist.

Hallo, wenn die Klasse meines Sohnes fortfährt, zahlt die Kosten für meinen Buben das Arbeitsamt?

Möglicherweise. Du hast Anspruch auf Übernahme der Kosten gem § 28 Abs. 2 Nr. 2 SGB II, sofern a) eine schulische Veranlassung vorliegt und b) die Reise den schulrechtlichen Bestimmungen genügt, die in vielen Bundesländern eine Höchstgrenze für Klassenreise vorsehen.

Du bekommst also dann Probleme, wenn es sich um eine "freiwillige" Reise handelt bzw. dieTeilnahme nicht verpflichtend ist oder wenn die Kosten größer sind, als es die schulrechtlichen Bestimmungen vorsehen.