Klassenfahrt - Pflicht?

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Hallo,

ich schätze auch hier greift Landesrecht. Du musst also schauen was in deinem Bundesland gilt.

Ich lebe in Bayern und hier sind mehrtägige Klassenfahrten keine Pflicht.

Wenn dein Sohn nicht mitfährt dann muss die Schule einen Ersatzplan für ihn organisieren, z. B. Unterricht in einer anderen Klasse. Das ist natürlich mit Aufwand für die Schule verbunden. Möglicherweise ein Grund für die Aussage des Schulleiters. Also schau was in deinem Bundesland gilt und richte dich danach.

Hallo Caudex, für NRW hast du hier alles für deine Frage: Zur Vorbereitung, zur Finanzierung und speziell zur Teilnahme. Die fahrt muss in der Klassenpflegschaftssitzung durchgesprochen worden sein. Den Punkt zur Teilnahme habe ich dir hier kopiert:

BASS 14 – 12 Nr. 2 Richtlinien für Schulfahrten RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997 (GABl. NW. I S. 101) *

4.2 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.

Ja bei uns war es auch Pflicht. Warum sollte euer Sohn nicht mitfahren? Lasst ihm doch das Vergnügen! Alleine ohne Kinder ist doch auch mal ganz schön.

Ja, das ist eine schulische Veranstaltung, Teilnahme ist Pflicht. Aber sicher gibt es begründete Ausnahmen. Es kommt also auf den Grund an.

Im Schulgesetz steht, dass Schulfahrten zum Unterricht gehören. Also: Mitfahrpflicht! Die Eltern wissen in der Regel, dass mindestens eine Fahrt in den Klassen 5-8 stattfindet! Dafür müssen sie Geld ansparen! Hartz zahlt im Regelfall nicht extra!

Bei finanziellen Problemen tritt der Förderverein ein und bezahlt (alles oder einen Teil). Auch kann der Lehrer seinen Freiplatz (ganz oder teilweise) zur Verfügung stellen. Alles nur eine Sache der Organisation.

Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen (starke Diabetes...) nicht mitfahren, wird es in die Parallelklasse (oder die Jahrgangsstufe darunter) für die Zeit der Fahrt geschickt.

Hatz zahlt im Regelfall nicht extra!

Meinst Du ALG II? Bei dessem Bezug kann man Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.

@beangato

Da kann es aber auch Probleme geben...