Klassenelternsprecher als Stiefvater ja oder nein?
Worum geht es :
Ich, der Stiefvater (48), bin mit meiner Frau (48) verheiratet. Meine Frau brachte einen Sohn, Nils (14) mit in die Ehe, wofür sie gegenüber dem leiblichen Vater die alleinige elterliche Sorge per Gericht zugesprochen bekam. Soweit , so gut. Meine Frau hatte mir am Anfang unserer Ehe nach § 1687b BGB, die sogenannte "kleine elterliche Sorge" bescheinigt, wonach ich ja in Dingen des alltäglichen Lebens Entscheidungsbefugnisse habe.
Nun stand am 19.9.14 der erste Elternabend der Klasse 7b nach den Sommerferien in Rheinland Pfalz an. Auf diesem Elternabend, an dem ich allein teilnahm, weil meine Frau aus gesundheitlichen Gründen verhindert war, wurde ich von den anwesenden Eltern zum Klassenelternsprecher gewählt. Alles war gut.
Nach einiger Zeit bekam ich einen Anruf der Klassenlehrerin, indem sie mir mitteilte, dass die Wahl zum Klassenelternsprecher wiederholt werden müsse, weil ich als Stiefvater, da meine Frau die alleinige elterliche Sorge für Nils inne habe, nicht zum Klassenelternsprecher hätte gewählt werden dürfen. Hierzu hätte die Schule bereits Informationen bei ADD eingeholt und dieser hätte die Haltung der Schule bestätigt.
Ich besorgte mir das SchulG und fand den § 37, der von der Mitwirkung der Eltern handelt. Unter Absatz 3 steht eindeutig, dass die Personen, die mit der Erziehung und Pflege beauftragt sind (neue Lebenspartner) auch schulisch handeln können, solange der allein Sorgeberechtigte nicht widerspricht.
Ich argumentierte gegenüber der Schule und der entsprechenden Landesbehörde Rheinland Pfalz mit den Paragraphen 1687b BGB , sowie dem § 37 SchulG, aber in einem Telefonat teilte mir eine Mitarbeiterin der Landesbehörde mit, um den Absatz 3 des § 37 SchulG in Anspruch zu nehmen, müsste meine Ehefrau (die leibliche und allein Sorgeberechtigte Mutter) gänzlich auf Ihr Sorgerecht verzichten und auf mich übertragen. Mit Verlaub, was ein Blödsinn. Davon steht in den genannten Paragraphen nichts, aber auch gar nichts.
Wie bereits oben erwähnt, habe ich die Bundesbehörde angeschrieben, aber von dort noch keine Antwort erhalten.
Liebe/r TWollersen,
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Ben vom gutefrage.net-Support
2 Antworten
Um welches Bundesland handelt es sich.
Du hast die kleine Sorge inne, aber Du darfst nur Entscheidungen treffen, die keine langfristige Folgen haben.
So ein Klassenelternsprecher könnte durchaus aber an langfristigen Entscheidungen beteiligt sein.
Von daher gesehen dürftest du eigentlich nicht Klassenelternsprecher werden.
In vielen Schulen wird dieser Formfehler aber akzeptiert. Was ungut ist, weil damit z.B. Folgen aus Klassenkoferenzen rechtlich ungültig sind.
Das was die Leute sagen stimmt nicht ! Eine Bekannte von mir der ihr Mann ist auch Stievater und ist Elternsprecher in der Schule . Warte auf die Antwort bis du es schriftlich hast .Alles gute für dich zum Erfolg .
Naja, bisher habe ich nur die telefonischen Aussagen der Dame vom Landesamt für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung. Sie scheren sich nicht um die 2 genannten Paragraphen. Sie sagen es ginge nicht. Mir geht es da ums Prinzip. Wenn es schon Gesetze dazu gibt, sollte man sie doch auch anwenden. IMHO