Klasse ohne Einwilligung der Eltern wiederholen?

3 Antworten

Weil Du wohl noch minderjährig bist, müssen nicht nur Deine Eltern zustimmen, sondern auch die Schule bzw. sogar Schulamt muss mit einer freiwilligen Wiederholung erst mal einverstanden sein!

Wenn das Bestehen der Klassenstufe oder der Prüfung nicht akut gefährdet ist, wird einer freiwilligen Wiederholung selten zugestimmt. Das lassen auch die Schulämter kaum durchgehen.

"Ich habe nicht die Noten, die ich gerne hätte" zählt da nicht als Argument!

Wenn du die Qualifikation für die Oberstufe erreicht hast (Schnitt von 3,0 in Haupt- und Nebenfächern), dann wirst du auch am Gymnaisum angenommen. Du hast ja nach der 10. Klasse deine Schulpflicht noch nicht erfüllt. Demzufolge muss dich irgendeine Schule aufnehmen.

Falls dein Schnitt für die Oberstufe nicht ausreicht, kannst du ja mal bei deiner Schule nachfragen, ob das Wiederholen der 10. Klassenstufe möglich wäre. Du hättest ja dann auch einen vernüpftigen Grund "Noten verbessern, weil reicht nicht für das Gymnasium". In dem Fall wird die Schule zustimmen müssen und deine Eltern, da du vermutlich noch nicht volljährig sein wirst.

In NRW darst Du bei Erreichen der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nicht mehr die 10. wiederholen, nur bei Nichterreichen !