Klarna Ratenkauf, Fehler? Hilfe?

5 Antworten

Kann ich jetzt auch, wenn ich den Brief erhalte, wo der Betrag draufsteht, was ich Zahlen muss, gleich den Gesamtbeitrag zahlen und das 'Problem' aus der Welt schaffen?

Nein, ich würde den kompletten Vertrag widerrufen und dem Verkäufer anbieten, den Kaufpreis doch (in einer Summe) zu bezahlen.

Hm..vorhin hab ich da angerufen, die meinten: wenn ich den Brief bekomme, kann ich den Restbetrag bezahlen und damit das ''Problem'' aus der Welt schaffen.d

Wenn du über Internet gekauft hast: Wo hast du deine Widerrufsbelehrung erhalten? Du hast im Internet normaler Weise 2 Wochen Widerrufsrecht, entweder ab der Belehrung, frühestens aber dem Erhalt der Ware. Googel mal nach Fernabsatzgesetz und Widerrufsrecht!

Was war das denn für ein Shop? Waren die Zusatzkosten deutlich sichtbar ausgeschrieben? Wenn nicht, sind sie wahrscheinlich anfechtbar. Ein Ratenkauf für so kleine Beträge lohnt sich einfach nicht! Da sind die Bearbeitungskosten zu hoch (wären sie selbst dann, wenn sie ordentlich ausgeschrieben wären, weshalb solche Angebote auf Ratenkauf bei seriösen Händlern eher selten sind).

Wenn es gar nicht anders geht, kannst du dich vielleicht auf Minderjährigkeit berufen und darauf, dass der Vertrag schwebend unwirksam ist - zwar unschön, aber moralisch akzeptabel, wenn bei einem Kauf plötzlich mehr als 3-fache Kosten entstehen.

Hallo „qwsad125“,

natürlich ist es bei einem so geringen Betrag nur sinnvoll eine Ratenzahlung zu wählen, wenn Sie bereits einen Klarna Ratenkauf besitzen. In diesem können Sie alle anderen Online-Ratenkäufe mit Klarna sammeln, wenn diese Zahlungsart vom Händler angeboten wird. So erhalten Sie für alle Ihre Ratenkäufe nur eine Rechnung monatlich. Wie Ihnen unser Mitarbeiter am Telefon erklärt hat, können Sie einfach den gesamten Rechnungsbetrag (innerhalb der Zahlungsfrist) überweisen, um die Rechnung abzuschließen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Schal!

Ihr Klarna Team

Fordern Sie die Bearbeitungsgebühren von Klarna zurück. BGH Urteil vom 28.10.2014 / Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen sind nicht zulässig. Klarna hat bis 2013 noch Bearbeitungsgebühren ausgewiesen € 1,95 monatlich. Das wurde dann 2014 einfach umbenannt in „Ratenkaufgebühren“ Diese sind auch nicht erlaubt. Diese Gebühren können Sie verzinst zurückverlangen. Musterbriefe finden Sie bei den Verbraucherzentralen. SCHENKEN SIE KLARNA KEIN GELD !