Klarna Insolvenzverfahren?

1 Antwort

Ich kann mir nicht vorstellen , dass ein Gläubiger bei einer gemieteten Laufzeitangelegenheit mit möglicher Weiterverwendbarkeit zur Schadenreduktion einer Überlassung in einem Insolvenzantragsverfahren des Schuldners zustimmen wird .

Der Gläubiger wird aber sicherlich auch abwägen , ob sich eine Rückgabeforderung im Sinne der Nachverwertbarkeit da lohnen würde auf dem Rechtsweg .

"Klarna" an sich ist ja nur ein Zahlungsdienstleister in Mittelschaft zwischen Kunde ( Schuldner ) und Gläubiger ( Händler / Dienstanbieter )