Klarna - Inkasso trotz Zahlung?
Guten Morgen zusammen, folgendes Dilemma hat sich ereignet:
Ich habe am 15 Dezember zwei Rechnungen von Klarna mit EINER Überweisung bezahlt. Was ich nicht wusste ist dass das Programm das Geld nun nicht zuordnen kann. Jedenfalls wurde mir der komplette Betrag am 30.12 auf mein Konto gutgeschrieben und ich habe prompt eine Email an Klarna geschickt, mit der Bitte um Prüfung da es sich um ein Missverständnis handeln muss. Bis jetzt habe ich auf die Mail keine Antwort bekommen.
Daraufhin habe ich direkt in der ersten Januar Woche ein schreiben von Ident Inkasso bekommen (wegen 1 Rechnung) Ich habe direkt gezahlt aus Angst das noch eine größere Forderung entsteht und ich noch mehr zahlen muss, mir blieb auch keine Zeit vorab das zu klären weil ich den Brief erst 1 Tag vor der Zahlungsfrist bekommen habe da ich im Urlaub war. Jedoch habe ich mich am nächsten Tag mit Ident Inkasso in Verbindung gesetzt und ich bekomme alles zurück bis auf den EIGENTLICHEN Rechnungsbetrag.
Nun kam am Freitag aber ein weiteres Inkasso schreiben (wegen der 2ten Rechnung) von COEO. Habe mich diesmal auch an Klarna gewendet um den Fall zu schildern, doch dieses Mal muss es erst zur Prüfung nach Schweden und die entscheiden letztendlich da auf jeder Rechnung vermerkt ist dass man jede Rechnung einzelnd überweisen soll. (Ist meiner Meinung nach wie Russian Roulette bei Klarna- hängt von der Person an der anderen Leitung ab) Die Forderung von COEO ist nun auf den 30.01 verschoben worden. Ursprünglich ein Betrag von 8,40(nun auch mit Mahnkosten) und nun fordern die von mir über 62€.
Wie seht ihr das ganze?
Vielen Dank vorab für eure Mühe!!
5 Antworten
Ich an deiner Stelle würde umgehend die 8,40 EUR direkt an Klarna überweisen und gar nicht auf das Schreiben vom Inkasso reagieren.
Inkassounternehmen sind zahnlose Tiger, die nichts machen können. Wenn die was von dir wollen, müssten sie es rein theoretisch einklagen - allerdings wissen die auch ziemlich genau, dass jedes deutsche Gericht pro Mahnung max. 2,50 EUR anerkennt und daher werden die nicht klagen.
Das Inkassounternehmen unterliegt einer Schadenminderungspflicht - und an deinem Fall wird ja überaus deutlich, dass sie dagegen verstoßen, wenn aus 8,40 EUR über 60 EUR werden.
Lass sich nicht von denen einschüchtern und zahl einfach an Klarna.
Dieser Regel (einzelzahlung) düfte nicht statthaft sein, daher egal. So was zuordnen zu können ist ein Kinderspiel, Klarna muss das können. Ich würde 100% der Summe vom Inkassobüro aus der Doppeltzahlung zurückfordern (notfalls per Mahnbescheid). Du bist da 100% im Recht und darfst dich nicht einschüchtern lassen.
Künftig würde ich Klarna bei einem solchen geschäftsgebaren meiden.
Bei klarer Rechtslage sollte man das auch nicht scheuen... "Anwalt mach..." sag ich da nur :-). Das ist nur gefährlich wenn das Gegenüber nichts hat, in dem Fall sehe ich da aber keine Gefahr.
"Was auf den Rechnungen vermerkt ist"@Einzelzahlung. Da Du lesen kannst liegt der Fehler bei Dir, auch wenn das mehr als ärgerlich ist. Und von knapp 9€ auf über 60€ ist anscheinend Gang und Gebe - Leider
Jeder ordentliche kaufmann sollte in der lage sein den Geldeingang zuordnen zu können.
Sollte - sehr gut erkannt !
Und wenn er es nicht kann, ist er selbst schuld. So einfach ist das.
Inkassogebühren sind im zusammenhang mit onlinebezahldiensten wie klarna selbst im verzugsfall nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt.
Vermutlich besteht eine kick back vereinbarung zwischen coeo und klarna bezüglich der inkassogebühren ;-)
Wenn es drauf steht das man es einzelnt überweisen muss liegt der Fehler bei Dir.
Kannst nur hoffen, dass Du nicht den kompletten Betrag zahlen musst, falls doch such nicht die Schuld bei Klarna.
Völlig korrekt. Mehr noch: Im ersten Moment handelt es sich um Annahmeverweigerung des Gläubigers. Der hat das überwiesene Geld einfach verweigert. Er hat zudem deine eMail zur Klärung unbeantwortet gelassen und so den Schaden "Inkassogebühren" oder "Mahngebühren" überhaupt erst angerichtet.
Ich würde dem Inkasso wie folgt antworten: "Wertes Inkasso. Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ihre Mandantin hat die Annahme das von mir überwiesenen Geldes verweigert. Darüber hinaus hat ihre Mandantin gegen §254 BGB verstoßen, da ich mich direkt nach der Rücküberweisung bei ihr gemeldet habe und um Klärung bat, wieso die Annahme meines Geldes verweigert wurde. Sie werden mir unverzüglich die zu viel gezahlten Mahngebühren und Inkassogebühren zurück zahlen. Bei Weigerung werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen und ich behalte mir vor, das Geld via Anwalt und Gericht zurück zu fordern."
Ob man die Schritte einleitet, sei dahin gestellt. Das Geld sieht man womöglich nie wieder. Denn freiwillig geben die das nicht zurück.