Klarna - Inkasso trotz Zahlung?

5 Antworten

Ich an deiner Stelle würde umgehend die 8,40 EUR direkt an Klarna überweisen und gar nicht auf das Schreiben vom Inkasso reagieren. 

Inkassounternehmen sind zahnlose Tiger, die nichts machen können. Wenn die was von dir wollen, müssten sie es rein theoretisch einklagen - allerdings wissen die auch ziemlich genau, dass jedes deutsche Gericht pro Mahnung max. 2,50 EUR anerkennt und daher werden die nicht klagen. 

Das Inkassounternehmen unterliegt einer Schadenminderungspflicht - und an deinem Fall wird ja überaus deutlich, dass sie dagegen verstoßen, wenn aus 8,40 EUR über 60 EUR werden.

Lass sich nicht von denen einschüchtern und zahl einfach an Klarna.

Dieser Regel (einzelzahlung) düfte nicht statthaft sein, daher egal. So was zuordnen zu können ist ein Kinderspiel, Klarna muss das können. Ich würde 100% der Summe vom Inkassobüro aus der Doppeltzahlung zurückfordern (notfalls per Mahnbescheid). Du bist da 100% im Recht und darfst dich nicht einschüchtern lassen.

Künftig würde ich Klarna bei einem solchen geschäftsgebaren meiden.

mepeisen  17.01.2017, 08:41

Völlig korrekt. Mehr noch: Im ersten Moment handelt es sich um Annahmeverweigerung des Gläubigers. Der hat das überwiesene Geld einfach verweigert. Er hat zudem deine eMail zur Klärung unbeantwortet gelassen und so den Schaden "Inkassogebühren" oder "Mahngebühren" überhaupt erst angerichtet.

Ich würde dem Inkasso wie folgt antworten: "Wertes Inkasso. Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ihre Mandantin hat die Annahme das von mir überwiesenen Geldes verweigert. Darüber hinaus hat ihre Mandantin gegen §254 BGB verstoßen, da ich mich direkt nach der Rücküberweisung bei ihr gemeldet habe und um Klärung bat, wieso die Annahme meines Geldes verweigert wurde. Sie werden mir unverzüglich die zu viel gezahlten Mahngebühren und Inkassogebühren zurück zahlen. Bei Weigerung werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen und ich behalte mir vor, das Geld via Anwalt und Gericht zurück zu fordern."

Ob man die Schritte einleitet, sei dahin gestellt. Das Geld sieht man womöglich nie wieder. Denn freiwillig geben die das nicht zurück.

geheim007b  17.01.2017, 11:42
@mepeisen

Bei klarer Rechtslage sollte man das auch nicht scheuen... "Anwalt mach..." sag ich da nur :-). Das ist nur gefährlich wenn das Gegenüber nichts hat, in dem Fall sehe ich da aber keine Gefahr.

"Was auf den Rechnungen vermerkt ist"@Einzelzahlung. Da Du lesen kannst liegt der Fehler bei Dir, auch wenn das mehr als ärgerlich ist. Und von knapp 9€ auf über 60€ ist anscheinend Gang und Gebe - Leider

EXInkassoMA  17.01.2017, 10:09

Jeder ordentliche kaufmann sollte in der lage sein den Geldeingang zuordnen zu können. 

Wiesel1978  17.01.2017, 16:59

Sollte - sehr gut erkannt !

mepeisen  18.01.2017, 08:08
@Wiesel1978

Und wenn er es nicht kann, ist er selbst schuld. So einfach ist das.

Inkassogebühren sind im zusammenhang mit onlinebezahldiensten wie klarna selbst im verzugsfall nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt. 

Vermutlich besteht eine kick back vereinbarung zwischen coeo und klarna bezüglich der inkassogebühren ;-) 

Wenn es drauf steht das man es einzelnt überweisen muss liegt der Fehler bei Dir.

Kannst nur hoffen, dass Du nicht den kompletten Betrag zahlen musst, falls doch such nicht die Schuld bei Klarna.