Klappensteuerung zum Nachrüsten Eintragungsfähig?

2 Antworten

illegal und nicht eintragungsfähig.

Die Klappensteuerung, wenn legal steuert die Klappe abhängig von Geschwindigkeit und Gang. Die Klappe macht dann im gesetzlich vorgeschriebenen Meßbereich zu bzw. leise.

Da steck aber weit mehr dahinter als eine reine Steuerung bei 50 km/h.

Die legalen Klappenanlagen sind entweder bereits Serie oder Werkszubehör, oder es sind komplette Anlagen mit der ganzen Meß und Steuerungselektronik - das ganze ebay-Zeug hält bis zur nächsten Kontrolle und dann bleibst du stehen!

Wenn du bei niedrigen Geschwindigkeiten nicht die Klappe öffnen willst, gibt es doch für so ein Gerät gar keinen Anlass

aqueduktus 
Fragesteller
 24.04.2014, 18:46

Doch um bei hohen Geschwindigkeiten(50+) die klappe zu öffen.. bloß ist es so nicht legal da es im Bereich unter 50 km/h möglich is die klappe zu öffnen.. kann man das per Steuerung irgendwie programmieren dass die klappe erst bei 50+ aufgeht? Selbst wenn es geht... kann man das so eintragen lassen?

AanAllein  25.04.2014, 09:51
@aqueduktus

Oberhalb von 50 öffnet sich die Klappe doch dank der sowieso verbauten Steuerung. Exakt dafür ist sie doch da.

aqueduktus 
Fragesteller
 25.04.2014, 10:07
@AanAllein

nein eben nicht... den link wo ich gepostet hab... das teil kann man per fernbedienung auf und zu machen... meine frage war jetzt, kann man irgendwie ne steuerung verbaun die das teil legal macht... und beim tüv eintragungsfähig..

AanAllein  25.04.2014, 10:24
@aqueduktus

Was macht denn die werkseitig verbaute Klappensteuerung bei dir?

abenhard14  05.05.2014, 13:11
@AanAllein

Was geht es Sie denn an, was die werkseitig verbaute Klappensteuerung bei ihm macht?