Klamotten verkaufen. Gewerbeschein?!

8 Antworten

Auf den meisten Flohmärkten ist Neuware verboten!

Selbstverständlich brauchst du einen Gewerbeschein. Den bekommst du zwar schon mit 16,aber das ist ein aufwändiger Prozess beim Amt...

ich danke dir vielmals!

als Minderjährige wirst Du kein Gewerbe anmelden können . das müssen also Deine Eltern tun. Natürlich werden Steuern fällig, Du mußt auch eine ordentliche Buchführung machen

stimmt nicht. Man kann ab 16 Jahren Gewerbe anmelden. Ist allerdings etwas aufwändiger als bei Volljährigen.

@kampione91

und wieder was dazugelernt, danke

@moewie

Wichtig ist, das du mit deinen Eltern von Anfang an offen über deine Idee bzw dein Vorhaben sprichst und diese auch damit einverstanden sind - ohne Einwilligung deiner Eltern geht da nix.

Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, ist es nötig einen formlosen Antrag an das zuständige Vormundschaftsgericht zustellen (meist beim Amtsgericht), in diesem bitten deine Eltern um "Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß §112 BGB" bitten.

Dieser Antrag muss von beiden (!) Elternteilen unterschrieben sein, dann geht`s ab mit dem Antrag zum Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).

Wenn keine weiteren Fragen seitens des Gerichts erfolgen, solltest du oder deine Eltern noch einigen Wochen Post vom Gericht bekommen, meist wird der minderjährige - also Du - vorgeladen um sein Vorhaben zu erläutern und um zu schauen ob Du fit in Sachen Rechte & Pflichten welche auf dich zukommen bist, ob Du dich in der Materie auskennst usw.

Sofern der Besuch beim Vormundschaftsgericht erfolgreich verlief, erhältst du schriftlich die entsprechende Genehmigung per POST.

Nun kannst du zu deiner Gemeinde/Rathaus (ggf. Gewerbeamt, je nachdem welche Behörde bei dir für Gewerbeanmeldungen zuständig ist) gehen und, am besten mit Vorlage der Genehmigung vom Gericht, ein Gewerbe anmelden. (quelle:www.traum-projekt.com)

Dafür braucht du einen Gewerbeschein und einen Reisegewerbeschein, beides aber erst ab 18 Jahren.

Auf den meisten Flohmärkten darf keine Neuware verkauft werden.

und nochmaL: stimmt nicht, man kann bereits mit 16 Jahren Gewerbe anmelden.

Für das was du vor hast brauchst du auf alle Fälle einen Gewerbeschein.

Ich denke du hast Erfolg damit.