Klage Neuberechnung Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner: Wird die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein, was meint ihr?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu müsste der § 59 SGB VI - Zurechnungszeit - geändert werden. Ob das erfolgt, wage ich zu bezweifeln, denn es war nicht die erste Änderung seit 2014. Aber ich bin kein Jurist.

Übrigens betrifft das nicht nur die Erwerbsminderungsrenten, sondern auch die Hinterbliebenenrenten (Witwen/Witwerrente, Halb/-Waisenrente, Erziehungsrente). Es sind also insgesamt ca. 5 Millionen Rentenempfänger.

Es geht auch nicht nur um die Renten mit Bewilligung vor 2019, sondern auch um die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bis zur Regelaltersrente, die erst 2031 abgeschlossen sein wird. Momentan endet sie mit 65 Jahren und 9 Monaten und wird bis 2031 auf 67 Jahre angehoben.

Jeder, der vor 2031 eine Rente mit Zurechnungszeit bekommt, die vor Beginn seines Regelrentenalters endet, ist gegenüber denen mit Rentenbeginn ab 2031 benachteiligt, also nicht nur Bestandsrentner!

Die Rentenversicherung wurde häufig gesetzlich geändert. Da die Änderungen immer an einen Stichtag gebunden sind, ist das durchaus verfassungskonform.

Es wird ja niemandem sein Besitzstand gekürzt.

Die Klage wird nicht erfolgreich sein. Es gibt im Rentenrecht einige Änderungen mit Fristenlösung und keine wurde gekippt.

Die Bestandsrentner möchten ja auch nicht die Verschlechterungen der letzten Jahre haben...

Hallo,

ich bin kein Jurist, habe aber 27 Jahre ehrenamtlich als Versichertenvertreter in der DRV Nord mitgearbeitet und so manche Beschlüsse gesehen, immer zum Nachteil der Versicherten.

Wichtig ist hier, das hier die Umlagefinanzierung und Solidargemeinschaft betrachtet werden muss.

Ich sehe wenig Chancen.

Beste Grüße

DIckie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schnute71  14.12.2020, 18:33

Ich denke nein, es wird nicht zum Gunsten des Rentners geurteilt. Hab ich schon von einer Bekannten gehört, dass es schlecht aussieht und sie hat da mehr Einblick.