Klage Neuberechnung Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner: Wird die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein, was meint ihr?
Der VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben im Kampf für gleiche Rechte aller Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Verbände klagen gegen die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern jetzt vor dem Bundessozialgericht (Az.: B13R100/20B).
Grundlage für diesen wichtigen Schritt sind zwei entsprechende Urteile der Vorinstanzen, nämlich des Sozialgerichts Duisburg und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Lehnen die Kasseler Richter ebenfalls ab, dann ist der Weg frei für ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Ziel des Justizmarathons.
VdK und SoVD wollen in Karlsruhe klären lassen, ob die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern gegen die Verfassung verstößt. So wie im Fall eines 64-jährigen Mannes, der wegen dieser Benachteiligung mit Unterstützung von VdK und SoVD klagt. Sowohl das Sozialgericht Duisburg als auch das Landes-sozialgericht Nordrhein-Westfalen sahen eine Benachteiligung des Bestandserwerbsminderungsrentners als nicht gegeben. „Jetzt sind wir gut gerüstet, um die nächste Instanz in Angriff zu nehmen“, so Jörg Ungerer, Leiter der Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Deutschland.
Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage ausschaut – das VdK-Mitglied ist in zwei Instanzen gescheitert –, ist juristisch als Teilerfolg zu werten. Denn um Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen zu können, müssen alle Instanzen durchlaufen worden sein. Erst dann kann die höchstrichterliche Entscheidung gefällt werden.
„Dieser Weg ist sehr lang. Es vergeht viel Zeit“, so Ungerer. Weil bereits zwei Instanzen entschieden haben, sei man schneller vorangekommen als normalerweise üblich. Noch in diesem Jahr erwartet der VdK die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Obwohl unter den VdK-Mitgliedern viele betroffen sind, ist es nicht möglich, sich den Klagen anzuschließen. Das Sozialrecht kennt keine Sammelklage. VdK und SoVD führen beispielhaft für alle Betroffenen an verschiedenen Gerichten Klageverfahren. Wenn die Stichtagsregelung für verfassungswidrig erklärt wird, dann hilft das allen Erwerbsgeminderten. Denn ihre Renten liegen oft unter der Armutsgrenze.
Betroffen sind rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland. Das können Altenpflegerinnen mit kaputten Bandscheiben oder Handwerker mit Arthrose in den Gelenken sein.
Nun zu meiner Frage^^: Was meinen die Experten bei GuteFrage? Wird die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein?
4 Antworten
Dazu müsste der § 59 SGB VI - Zurechnungszeit - geändert werden. Ob das erfolgt, wage ich zu bezweifeln, denn es war nicht die erste Änderung seit 2014. Aber ich bin kein Jurist.
Übrigens betrifft das nicht nur die Erwerbsminderungsrenten, sondern auch die Hinterbliebenenrenten (Witwen/Witwerrente, Halb/-Waisenrente, Erziehungsrente). Es sind also insgesamt ca. 5 Millionen Rentenempfänger.
Es geht auch nicht nur um die Renten mit Bewilligung vor 2019, sondern auch um die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bis zur Regelaltersrente, die erst 2031 abgeschlossen sein wird. Momentan endet sie mit 65 Jahren und 9 Monaten und wird bis 2031 auf 67 Jahre angehoben.
Jeder, der vor 2031 eine Rente mit Zurechnungszeit bekommt, die vor Beginn seines Regelrentenalters endet, ist gegenüber denen mit Rentenbeginn ab 2031 benachteiligt, also nicht nur Bestandsrentner!
Die Rentenversicherung wurde häufig gesetzlich geändert. Da die Änderungen immer an einen Stichtag gebunden sind, ist das durchaus verfassungskonform.
Es wird ja niemandem sein Besitzstand gekürzt.
Die Klage wird nicht erfolgreich sein. Es gibt im Rentenrecht einige Änderungen mit Fristenlösung und keine wurde gekippt.
Die Bestandsrentner möchten ja auch nicht die Verschlechterungen der letzten Jahre haben...
Hallo,
ich bin kein Jurist, habe aber 27 Jahre ehrenamtlich als Versichertenvertreter in der DRV Nord mitgearbeitet und so manche Beschlüsse gesehen, immer zum Nachteil der Versicherten.
Wichtig ist hier, das hier die Umlagefinanzierung und Solidargemeinschaft betrachtet werden muss.
Ich sehe wenig Chancen.
Beste Grüße
DIckie59
Ich denke nein, es wird nicht zum Gunsten des Rentners geurteilt. Hab ich schon von einer Bekannten gehört, dass es schlecht aussieht und sie hat da mehr Einblick.