Klage gegen die Agentur für Arbeit wegen Umschulung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1 Sie kann zum Anwalt gehen sollte sich aber vorher ein bertarungsschein vom Amtgericht hollen!

2 Das ganze hat der Sachbearbeiter verbockt also mus sie versuchen zb eine aufstockung für die meite zu bekomen!

Das joibcenter hat einem Arbeitgeber gegenüber nichst zu fordern erst recht nicht wen der zuständieg zu faulwar sich umdas alles zu kümmern!

Bevor sie klagt sollte sie sich mal an die * Regionaldirektion des jobcneters wenden den die helfen wirklcih oft und schnell! Oder sie wendet sich andei geschäftsleitungdes Jobcneters! Ertsmal!

(*beschwerdestelle)

(zuständiegs sthet auf der weite vom Amt!)

Vielleicht macht es mehr Sinn zu rechnen - sprich sich kundig zu machen, welche anderen Transferleistungen Deiner Tochter u.U. hier zustehen würden.

Ergänzende Leistungen nach SGB II für das Kind, Kindergeldzuschlag ? Wohngeld bei 2. Ausbildung ( gesundheitsbedingter Umschulung ) ? Kinderwohngeld ? BAB ? ( Bafög ) - erhöht ? - da mit Kind ?

Gegen welchen Bescheid der Agentur willst du denn klagen?

Es ist ja wohl noch kein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid ergangen.

Da deine Tochter die Ausbildung bereits begonnen hat, hat sich die Umschulung ja wohl erledigt

Zum Anwalt kann man immer, dagegen spricht aber, dass sie kein Geld hat. Auch der Anwalt will bezahlt sein. Es ist doof gelaufen, aber es würde auch schwierig da eine "Verzögerungstaktik" nachzuweisen.

Am Ende hat sie dann evtl. nicht nur die Anwaltskosten und jede Menge Anhörungstermine, sondern auch noch den schwarzen Peter am Ende. Sie wird sich so durchboxen müssen.