Klage gegen die Agentur für Arbeit wegen Umschulung?
Meine Tochter hat Anfang 2018 bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen beantragt, da sie ihren gelernten, handwerklichen Beruf nicht mehr ausführen durfte.
Ihr Arbeitgeber wollte sie nicht verlieren und hat ihr deshalb eine zweite Ausbildung zur Sozialversicherungskauffrau angeboten und dies hat sie auch so dem Berater von der AA, schon im Januar beim 1ten Termin mitgeteilt.
Nach Vorlage von Befunden wurden Ihre Allergien und die Atemwegserkrankung von der AA anerkannt. Danach musste Sie noch zu einem Test, ob Sie für einen kaufmännischen Beruf geeignet ist, der auch positiv ausgefallen ist.
Bevor Sie den neuen Ausbildungsvertrag im Februar unterschrieben hat, wollte sie ihren Berater vorher fragen, ob sie diesen unterschreiben kann, bekam aber, trotz mehrfacher Bitte über die Hotline, keinen Rückruf. Auch auf mehrfache, darauffolgende Nachfragen hat er sich leider trotzdem nicht gemeldet.
Die Dame von der Hotline hat ihr sogar empfohlen, dass sie Beschwerde bei seinem Vorgesetzten einreicht, doch das wollte sie nicht, da sie dadurch Nachteile befürchtet hat.
Meine Tochter wollte nicht kündigen und hat deshalb die Ausbildung am 01.09. begonnen.
Nach zwei erneuten Emails und Anrufen bei der Hotline, wie es nun weitergeht mit ihrem Umschulungsgesuch, hat der Berater jetzt endlich Anfang November zurückgeschrieben, dass er sich mit der Ausbilderin in Verbindung setzen will.
Dies hat er auch getan und jetzt von der Ausbildungsabteilung gefordert, dass der Vertrag nachträglich auf einen Umschulungsvertrag umgeschrieben, die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt und auch so bei der IHK eingetragen wird und meine Tochter gleich mit dem 2ten Ausbildungsjahr anfängt. Dann würde die AA die Umschulung fördern und für die damit verbundenen Kosten aufkommen.
Da dies nachträglich zu kompliziert ist, hat die Ausbildungsfirma leider dies so abgelehnt.
Dies hat natürlich drastische Nachteile für meine Tochter, die bereits von zu Hause ausgezogen ist, Miete zahlt und den Lebensunterhalt für sich und ihrem kleinen Sohn aufbringen muss.
Es ist ja auch noch die große Frage, die er ihr trotz schriftlicher Anfrage nicht mitgeteilt hat, welche finanzielle Unterstützung bei dieser Umschulung möglich ist.
Es wäre wirklich sehr hilfreich gewesen, wenn der Berater seine Bedingungen für die Umschulung, bereits vor Beginn der Ausbildung meine Tochter mitgeteilt hätte und nicht, dass sie dies erst von Ihrer Ausbilderin erfährt.
Entschuldigt, dass ich so eine Menge geschrieben habe, aber es ist so kompliziert und meine Tochter, weiss jetzt nicht, ob sie gegen dieses Verhalten des AA-Beraters etwas unternehmen kann, möglicherweise auch mit Hilfe eines Anwalts.
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten.
4 Antworten
1 Sie kann zum Anwalt gehen sollte sich aber vorher ein bertarungsschein vom Amtgericht hollen!
2 Das ganze hat der Sachbearbeiter verbockt also mus sie versuchen zb eine aufstockung für die meite zu bekomen!
Das joibcenter hat einem Arbeitgeber gegenüber nichst zu fordern erst recht nicht wen der zuständieg zu faulwar sich umdas alles zu kümmern!
Bevor sie klagt sollte sie sich mal an die * Regionaldirektion des jobcneters wenden den die helfen wirklcih oft und schnell! Oder sie wendet sich andei geschäftsleitungdes Jobcneters! Ertsmal!
(*beschwerdestelle)
(zuständiegs sthet auf der weite vom Amt!)
Vielleicht macht es mehr Sinn zu rechnen - sprich sich kundig zu machen, welche anderen Transferleistungen Deiner Tochter u.U. hier zustehen würden.
Ergänzende Leistungen nach SGB II für das Kind, Kindergeldzuschlag ? Wohngeld bei 2. Ausbildung ( gesundheitsbedingter Umschulung ) ? Kinderwohngeld ? BAB ? ( Bafög ) - erhöht ? - da mit Kind ?
Gegen welchen Bescheid der Agentur willst du denn klagen?
Es ist ja wohl noch kein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid ergangen.
Da deine Tochter die Ausbildung bereits begonnen hat, hat sich die Umschulung ja wohl erledigt
Zum Anwalt kann man immer, dagegen spricht aber, dass sie kein Geld hat. Auch der Anwalt will bezahlt sein. Es ist doof gelaufen, aber es würde auch schwierig da eine "Verzögerungstaktik" nachzuweisen.
Am Ende hat sie dann evtl. nicht nur die Anwaltskosten und jede Menge Anhörungstermine, sondern auch noch den schwarzen Peter am Ende. Sie wird sich so durchboxen müssen.