Klage gegen Arbeitsamt sinnvoll?

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Selbstverständlich kannst und solltest du es tun.

Immer wieder hört man davon, dass sich die Sachbearbeiter bei den Arbeitsagenturen (die HiWis da haben keinen Beamtenstatus, auch wenn sich viele so anmaßen) rausnehmen und die Grundversorgung, die ja gesetzlich vorgeschrieben ist, zu kürzen oder gänzlich zu streichen.
Sie halten immer wieder wichtige Informationen zurück, was sie eigentlich nicht dürfen oder es kommt zu besagten Aussagen: "Ihre Post ist leider nicht angekommen".

Ich war in der gleichen Situation wie du, dir bleibt da tatsächlich kein anderer Weg, als der Klageweg bzw. die Drohung mit dem Anwalt. Die Sachbearbeiter haben Angst ihren Job zu verlieren und halten sich deshalb penibel an Anweisungen, auch wenn sie rechtswidrig sind, von "oben".
Sie nutzen dabei die Notsituation der Menschen aus, die i.d.R. nicht die Zeit und das Geld haben um gegen solche Bescheide vorzugehen. Sachbearbeiter die dem Menschen wirklich helfen wollen sind so selten wie ein Vulkanausbruch in Hamburg und wenn es sie dann doch mal gibt, sind sie seltsamerweise sehr schnell nicht mehr Sachbearbeiter da es ja dem Ziel der Agenturen widerspricht dem Menschen Steine in den Weg zu werfen....
Gehe also zunächst nocheinmal zur Arbeitsagentur und fordere den Sachbearbeiter ein weiteres Mal auf dir die gesetzlich zustehende Grundversorgung nicht zu verwehren, da du sonst keine anderen Weg siehst als den Klageweg. Setze ihnen dabei eine Frist von maximal 2 Tagen (entgegen der Behauptung der Sachbearbeiter dauert es maximal 2-3 Minuten die Leisungen wieder zu aktivieren).

Normalerweise reicht das schon aus, um ihnen deine Ernsthaftigkeit zu vermitteln. Falls der Sachbearbeiter sich dann immernoch weigert gehst du tatsächlich zum Anwalt (am besten nochmal den, den du sowieso schon hast und fragst da nochmal nach; falls er dich nicht zufriedenstellt gehst du halt zum nächsten Anwalt). Du kannst ebenfalls bei Gericht einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, da dir die finanziellen Mittel fehlen um einen Anwalt oder die Gerichtskosten zu tragen, da dir ein Anwalt zusteht und dieser dann vom Staat finanziert wird. Das Problem dabei ist, dass das dann tasächlich seine Zeit dauert, da die Mühlen der Justiz recht langsam mahlen.

Ich weiß nicht ob es eine solche Institution in eurer Umgebung gibt, aber suche mal nach einer Stelle (hier heißt sie A.L.S.O. = Arbeitslosensozialhilfe) die sich kostenlos mit dir befasst und dir deine Pflichten und Rechte, die ja gerne von den Sachbearbeitern verschwiegen werden, erläutert. Verzichte in Zukunft auf normale Briefe oder Emails. Schicke die Post entweder per Einschreiben, damit du eine Bestätigung hast (auch wenns ein wenig teurer ist) oder bringe die Post tatsächlich persönlich vorbei. Dabei musst du dir dann am besten den vollständigen Namen desjenigen notieren, wer die Post wann angenommen hat und dir am besten von diesem eine Bestätigung geben lassen (die es, wieder entgegen der Aussage vieler Sachbearbeiter, gibt).

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig mit meiner Erfahrung helfen. Lass dir nicht von der Arbeitsagentur dein Leben zerstören. Viel viel Glück ;-)

Anzeigen? NEIN, aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Klage beim Verwaltungsgericht wären denkbar. Sprich aber doch zunächst einmal mit dem Vorgesetzten, bzw. Abteilungsleiter. Vielleicht klärt sich dann schon vieles.

Das Arbeitsamt hier mir ohne vorherige Kürzung mein ganzes Hartz4 gestrichen, laut Gesetz ist das nicht erlaubt

Woher nimmst Du denn diese Weisheit? Es steht genau anders herum im Gesetz: § 31a Abs. 2 SGB II http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31a.html

"Klagen" kannst Du gegen das Jobcenter insofern, als daß das Sozialgericht die Sanktion für rechtswidrig erklären kann. Da dürftest Du durchaus Chancen haben. Vorher mußt Du allerdings Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen.

Bescheide kannst Du anfechten lassen, das geht meist schon mit einem Anwaltsschreiben. (Anwalt für Sozialrecht).

hab ich gemacht, mein Anwalt hat sich seit dem nicht mehr gemeldet super nicht wahr?

@HockeyChamp

Wenn du dir "deinen Anwalt" leisten kannst, geht es dir scheinbar noch zu gut. Im Sozialgerichtsbereich brauchst du keinen Anwalt. Wenn du also einen einschaltest, musst du den auch selbst bezahlen.

@DerHans

nein muss ich nicht, ich kann Prozesskostenhilfe beantragen, die übernimmt auch die Kosten für einen Anwalt

Dass du Schulden hast, ist dein eigenes Problem, die wird dir keine Behörde abnehmen

Es ist ein Irrtum, wenn du denkst, du kannst Leistungen kassieren, aber für nichts zur Verfügung stehen. Wenn du schriftliche Bescheide erhältst, enthalten die jeweils eine Rechtsmittelbelehrung. Darin sind auch die Fristen genannt, in denen du tätig werden musst.

Du kannst also Widerspruch einlegen und bei Nichtabhilfe den Rechtsweg zum Sozialgericht gehen.

Einfach so kannst du nicht "das Arbeitsamt" verklagen

Aber mit dem Einhalten von Regeln scheinst du es sowieso nicht so genau zu nehmen. Viel Spass bei deiner demnächstigen Ausbildung. Hoffentlich hältst du die wenigstens durch.