Kita Gebühren

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dies wird im Tagesbetreungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) geregelt. http://www.kitagutschein-berlin.de/images/stories/Dokumente/tkbg2009.pdf

Hier mal paar Auszüge

Wessen Einkommen zählt für die Berechnung?
Maßgeblich ist das Einkommen der leiblichen Eltern, wenn diese mit dem Kind zusammenleben - egal ob verheiratet oder nicht. Bei getrennt Lebenden zählt nur das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (in der Regel ist das der Hauptwohnsitz). Das Einkommen von neuen Lebenspartnern, die nicht leibliche Eltern des Kindes sind, zählt nur dann, wenn sie das Kind adoptiert haben. (§2,2 TKBG)

Das bedeutet die Berechnung würde sich nach deinem Einkommen richten. Und so lange dein jetziger Mann deinen Sohn nicht adoptiert ist sein Einkommen irrelevant.

Welches Einkommen wird zugrunde gelegt?
Als Einkommen zählen die "positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes". Bei abhängig Beschäftigten ist dies das Bruttojahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten (im Zweifelsfall der Pauschalbetrag von 920 €). Bei Selbständigen und Freiberuflern ist es der Gewinn.
Außerdem zählen noch Kapitaleinkünfte, sowie der Gewinn aus landwirtschaftlicher Tätigkeit bzw. aus Vermietung und Verpachtung. Herangezogen werden auch "sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommenssteuergesetz", wie z.B. der steuerpflichtige Ertragsanteil von Leibrenten und Unterhaltsleistungen, die beim Unterhaltsleistenden als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.....Nicht als Einkommen zählen steuerfreie Einkünfte wie z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV, BAFöG, Stipendien, Kindergeld, Wohngeld, Kindesunterhalt von in Deutschland steuerpflichtigen Personen usw..
(§2,2 TKBG)

quelle: kitagutschein-berlin.de/index.php/eltern/beitragsberechnung#wesseneinkommen

Der einfachste Weg wäre natürlich, wenn du dich mal beim Träger der Kita direkt schlau machen würdest. Wenn die das nicht können....wer dann. ;  )

Gruß doc.imod

Vorweg: das ist nicht in allen Kommunen gleich - es hängt also durchaus auch davon ab, wo du wohnst. Aber üblich ist es, dass das Haushaltseinkommen berechnet wird, also dein Einkommen (wenn du ein hättest), das deines Mannes und die Unterhaltszahlungen, die ihr ja vielleicht bekommt. Davon werden dann u. u. noch Sachen abgezogen, aber das ist wirklich sehr unterschiedlich. Außerdem ist zu beachten, dass das Gesamteinkommen des Jahres/12 berechnet wird - da kommen also auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld etc. mit rein.

Wie meinst du das? Die Kita Gebühren sind doch eigentlich immer gleich oder meinst du wegen Kostenübernahme vom Jugendamt?

FataMorgana2010  08.04.2011, 20:46

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Hamburg z. B. hängen die Kosten für den Kitaplatz vom Einkommen der Eltern ab.

Susi83  08.04.2011, 20:55
@FataMorgana2010

Hm, gut... Das kenne ich nicht, ist bei uns nicht so. Sorry denisichen-da kann ich dir nicht weiterhelfen!

Werden bei Euch die KiTa-Gebühren nach dem Einkommen berechnet?

 

FataMorgana2010  08.04.2011, 20:44

Das ist in vielen Gemeinden so üblich, ja.