Kissnofrog Betrug?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du noch keine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form (E-Mail, Brief, Fax) erhalten hast, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen und Du kannst immer noch widerrufen.

Falls ein Mahnbescheid kommen sollte, diesem einfach widerspechen und innerhalb von 14 Tagen ans Amtsgericht zurücksenden.

Die müssten ja vor Gericht beweisen, dass Du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Das könnten die aber nur, wenn die Belehrung per Einschreiben gekommen ist, was bestimmt nicht der Fall war.

Um sicher zu gehen, schreibe nochmal einen Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort und erwähne darin auch, dass Du diese Widerrufsbelehrung nie erhalten hast!

Schon wieder sowas .... Frösche küssen .... das hatten wir doch alles schon ;-)))) hahahahaha - Aber ich fürchte, dieser Kommentar war hier nicht gefragt .....

@schalomisrael

Tja, nicht überall kommt dabei ein Prinz zum vorschein. :)

@Helmi123

Danke schön für den Stern! :)

@Helmi123

I'm original Märchen küsst Keiner Frösche... Die werden an die Wand geworfen!!! Wär hier auch sinnvoll

ja, du wirst es zu recht zahlen müssen

du hast keinem widerruf geschrieben, was in den agbs steht ist rechtens und du hast ein abo mit ihnen jetzt

wenn du nicht zahlst, werden sie es einklagen und gute chancen haben

lesen, was man tut, wenn man 18 ist

Wenn noch keine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form eingegangen ist, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen!

naja... 14 tage waren vergangen. bist du sicher, dass du danach noch ein widerrufsrecht von denen zugestanden bekommen hattest?

sie werden nicht antworten, weil die maschine bereits läuft. mahnbescheid dürfte nochmal 60 - 100 eur kosten.

Wenn noch keine Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form eingegangen ist, hat die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen!

Das sind genau die Dinge, die häufiger passieren da Durchwachsene und unübersichtliche AGB´s dem Käufer nicht richtig klar gemacht wird was er oder sie letztendlich erhält und dafür bezahlen muss. Seit gestern 02.08.12 ist ein Gesetzt in Deutschland eingetreten, das besagt, dass alle Internetportale dem Käufer kurz vor Abschluss eines Abo´s/Vertrages deutlichst auf Unkosten und länge dieser Verträge im gesamten hinweisen müssen! Schade, ich schätze du hast das noch davor abgeschlossen?

Ich würde das sofort kündigen in schriftlicher Form mit der Bestätigung des Erhalts. Vielleicht kommst du aus dem Ding noch raus.

Grüße

Ich hatte 2 mal das selbe problem bin damit zur verbraucherzentrale gegangen die haben sich die seite abgwschaut und einmalig 18€ verlangt dafür das ihre anwälte sich darum kümmern nach monaten hatte ich dann plôtzlich ruhe damit und musste gar nichts zahlen obwohl ich schon um die 2 monate nicht reagiert habe

ich bin auch mit der Verbraucherzentrale dran. Hab jetzt schon 20 € für eine Beratung bezahlt, die wollen aber nochmal 50 € für eine Rechtsvertretung. Da kann ich ja bald das Abo einfach bezahlen -.-