Kirchgeld zahlen - Aber kein Mitglied der Gemeinschaft?!

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Du solltest unbedingt klären, woran es liegt, dass du diesen Brief bekommen hast. Es könnte nämlich sein du wirst irrtümlich als Kirchenmitglied geführt. Das würde dann bedeuten, wenn du erwerbstätig wirst, müsstest du auch Kirchensteuern bezahlen. Das kann dir allerdings auch passieren, wenn der Ehepartner später mal deutlich mehr als du verdienst und der in einer Kirche ist.

Kirchengeld ist sicher keine Kirchensteuer. Auch dort solltest du klären, was die darunter überhaupt verstehen. Auf ²freundliche Erinnerungen" braucht man nicht reagieren, lediglich auf Mahnungen. Es sein denn, die gehen einem so auf den Nerv, dass man sich die für die Zukunft verbitten möchte.

Kirchengeld ist sicher keine Kirchensteuer.

Doch, ist sie. Es handelt sich hier um die in einigen Landeskirchen übliche ortsgemeindliche Abgabe. Dafür ist die Kirchensteuer auch niedriger (Bayern und BW).

Auf ²freundliche Erinnerungen" braucht man nicht reagieren, lediglich auf Mahnungen.

Das ist eine Mahnung.

@FordPrefect
  1. Nein, Kirchengeld ist keine Kirchensteuer. Es beruht, im Gegensatz zur Steuer, oft auf Freiwilligkeit. Daran ändert es auch nichts, wenn oft im Gegenzug für die, die das Kirchengeld freiwillig zahlen, die Kirchensteuer verringert wird.

"...Eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur Kirchensteuer bildet das (Orts-) Kirchgeld, mit welchem in der Regel Aufgaben und Projekte auf ortsgemeindlicher Ebene finanziert werden. Das Kirchgeld kann und wird in vielen Kirchen als Ortskirchensteuer neben der Landeskirchensteuer vom Einkommen (Lohn) erhoben in der Form des freiwilligen oder obligatorischen Kirchgeldes...." http://www.steuer-forum-kirche.de/faq-arten.htm .

@Spaghettus

Nur weil das Kirchengeld eben keine Steuer ist, darf das von der Kirche direkt eingezogen werden. Bei Steuern darf das nur hoheitlich, also vom Staat, erfolgen.

Weitere Infos zum Kirchengeld unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_%28Deutschland%29

Zweitens: Eine Mahnung ist in der Regel auch als solche bezeichnet. Sie kann auch als solche gelten wenn sie nicht so bezeichnet wird und andere Voraussetzungen erfüllt wie vorher erstellte Rechnung, die konkrete Angabe einer Summe, die Angabe, woraus genau diese Summe resultiert und, vor allem, einer konkreten, mit Datum bezeichneten Zahlungsfrist. Von alle dem ist hier nicht die Rede, weshalb ich schon denke, meine Einschätzung, diese "freundliche Erinnerung" war keine Mahnung und ist deshalb unbeachtlich, war richtig.

Ob es anders ist, kann nur die Fragestellerin entscheiden, indem sie das Schreiben prüft, ob die von mir genannten Punkte darin erfüllt sind.

@Spaghettus

Das ist - soweit es die Klassifizierung als Steuer im Sinne der AO anbelangt - korrekt. Das ändert aber nichts daran, dass deren Begleichung nichtsdestotrotz je nach Landeskirche obligatorisch ist (wie in Deinem Beitrag ja auch hervorgehoben).

@FordPrefect

NB: Die Kirchen könnten als Körperschaften des öffentlichen Rechts abweichend von § 3 AO auch jederzeit die KiSt selbst einziehen. Sie tun es nur nicht, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. Stattdessen erledigt das der Staat, und behält dafür als Aufwandsentschädigung einen Teil der eingezogenen LSt/ESt ein. Ein nettes Nebengeschäft für die Finanzministerien der Länder.

@FordPrefect

Stimmt, das mit der KdÖR hatte ich übersehen. Die Kirche könnte selbst einziehen.

Das wird zwar die Fragestellerin nicht mehr interessieren, aber damit die falsche Behauptung, die du hier aufstellst, nicht so stehn bleibt, antworte ich doch.

Es stimmt, der Staat bekommt eine Entschädigung für den Einzug der Kirchensteuer. Damit macht aber nicht er Gewinn, sondern die Kirche, die dadurch rd. 1,8 Milliarden Euro jährlich spart. Das ergibt sich aus einem Vergleich mit Österreich, in dem die Kirche selbst eine entsprechende Einzugsbehörde vorhalten und deren Kosten tragen muss.

http://youtu.be/MnGCdluXWmk .

Einfach ignorieren ;-) , es wird nichts passieren, außer dass die vielleicht noch ein bisschen weiter nerven.

Nichts, außer weitere Belästigungen. Wenn Du das vermeiden möchtest, kannst Du natürlich schreiben, dass Du noch Schüler bist und über kein Einkommen verfügst.

Wenn du nicht Mitglied dieser Religionsgemeinschaft bist, kannst du die Briefe ignorieren. Du kannst aber ebenso eine Postkarte hinschicken mit der Aufforderung: "Bitte schicken Sie mir keine Briefe mehr, die landen sowieso im Müll."

Kirchgeld zu zahlen, ist eine Pflicht, keine Option. Kirchgeldpflichtig ist derjenige, der ein steuerpflichtiges Einkommen hat UND der der evangelischen Kirche angehört. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, braucht kein Kirchgeld zu zahlen. Wenn Du z. B. evangelisch bist, aber nur geringfügig beschäftigt bist oder so wenig verdienst, daß Du keine Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlst, bist Du auch nicht kirchgeldpflichtig. Wenn Du gut verdienst, aber nicht evangelisch bist, brauchst Du es auch nicht zu bezahlen.

Du mußt selbst schauen, welche Kriterien auf Dich zutreffen, wenn keins davon der Fall ist, dann ist der Kirchgeldbrief ein "Irrtum vom Amt" und das kann damit zusammenhängen, daß das Gemeinderegister nicht auf dem neuesten Stand ist, daß andere Adresslisten benutzt werden als die des Kirchenregisters oder sonstwelche Irrtümer vorliegen. Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, wie Du schreibst, kannst Du den Brief ignorieren. Ich würde bei der Gemeinde aber mal anrufen und die Sache klären, denn vielleicht bist Du einfach in einem inkorrekten Verteiler und bekommst deshalb Werbung und anderes. Gruß, q.