Kirchgeld trotz Bafög?

4 Antworten

Falls du mit "Kirchgeld" die in Deutschland übliche Kirchensteuer meinst, so wird diese nur fällig, falls du auch Einkommensteuer bezahlen musst. Das heißt, dein zu versteuerndes Einkommen als Alleinstehender muss in 2017 den Betrag von 8820 Euro überschreiten. Bafög-Bezüge sind als Darlehen dagegen nicht einkommensteuerpflichtig und somit auch nicht kirchensteuerrelevant.

Du kannst gegen die Veranlagung also Einspruch erheben.

anonymos987654  02.04.2017, 12:56

Kirchensteuer und Freiwilliges Kirchgeld sind zwei Paar Schuhe.

hummel3  02.04.2017, 13:57
@anonymos987654

Danke. Wenn das so ist, dass Kirchgeld "freiwillig" und nicht mit Kirchensteuer gleichzusetzen ist, dann ist dem Fragesteller ja damit auch geholfen.  

Niemand MUSS Kirchengeld bezahlen. Das tut man freiwillig - sofern man von freiwillig sprechen kann wenn jemand ständig mit der Hölle droht.

Kirchgeld ist ein örtlicher Kirchenbeitrag, der neben der Kirchensteuer erhoben wird. In den meisten Gegenden ist das Kirchgeld aber freiwillig. Es gibt aber Gemeinden, in denen das Kirchgeld verpflichtend ist. Das müsste aus dem Schreiben, das du bekommen hast, hervorgehen. Da ein verpflichtendes Kirchgeld üblicherweise nach dem Einkommen bemessen wird, müsste es in deinem Fall gering sein.

da steht sicher auch die und vorenthaltene begründung bei !

sicher dazu noch der hinweis der rechtsgültigkeit . mit dem verweis auf die option der verweigerung .