Kirchensteuer trotz Kichenaustritt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über die Änderung informiert? Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das von Amts wegen geschieht.

Meinen Arbeitgeber habe ich am 27. April über meinen Kirchenaustritt informiert.

@sirWambo

Dann würde ich einfach mal in der Lohnbuchhaltung (oder wie das bei euch heißt) nach einer Erklärung fragen.

Du musst zu deinem Ortsansässigen Pfarrer mit der entsprechenden Bescheinigung hin gehen, damit er dich aus der Liste austragen kann. Danach sollte nichts mehr vom Lohn abgehen.

Das hätte mir wohl das Amt-Personal mitgeteilt, wenn das so wäre.

Wenn man einen Kirchenaustritt erklärt muss man zum Amt ( Rathaus) und dort gegen eine Gebühr ca. 30 €, seinen Austritt erklären und nicht beim Pfarrer.

Das Amt informiert das Finanzamt über den Kirchenaustritt und auch das zuständige Pfarramt. Dem Arbeitgeber übergibt man die Bescheinigung über den Kirchenaustritt ( Kopie).

Ab diesem Zeitpunkt wird keine Kirchensteuer mehr fällig.

Was du vorschlägst führt auf keinen Fall dazu, dass keine Kirchensteuer mehr fällig wird. Nur eine amtliche Bescheidung hat Gültigkeit, nicht jedoch eine Vorsprache beim Pfarrer.