Kirchensteuer trotz Kichenaustritt?
Hallo,
ich bin letzten Monat (am 26. 04. 2018) aus der Kirche ausgetreten.
Auf meiner Gehaltsabrechnung für den Abrechnungszeitraum 05 / 2018 sind nun wieder Kirchensteuer zu sehen.
Ich habe das Amt-Personal beim Austritt auch gefragt gehabt, wann der Austritt bezogen auf die Kirchensteuer gilt, und man sagte mir direkt für den nächsten Abrechnungszeitraum bzw. noch nicht für den Monat April.
Hat die Personalabteilung meines Arbeitgebers nun einen Fehler gemacht, oder das Amt? Ich komme aus Niedersachsen.
Viele Grüße
Wambo
2 Antworten
Hast du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über die Änderung informiert? Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das von Amts wegen geschieht.
Dann würde ich einfach mal in der Lohnbuchhaltung (oder wie das bei euch heißt) nach einer Erklärung fragen.
Du musst zu deinem Ortsansässigen Pfarrer mit der entsprechenden Bescheinigung hin gehen, damit er dich aus der Liste austragen kann. Danach sollte nichts mehr vom Lohn abgehen.
Das hätte mir wohl das Amt-Personal mitgeteilt, wenn das so wäre.
Wenn man einen Kirchenaustritt erklärt muss man zum Amt ( Rathaus) und dort gegen eine Gebühr ca. 30 €, seinen Austritt erklären und nicht beim Pfarrer.
Das Amt informiert das Finanzamt über den Kirchenaustritt und auch das zuständige Pfarramt. Dem Arbeitgeber übergibt man die Bescheinigung über den Kirchenaustritt ( Kopie).
Ab diesem Zeitpunkt wird keine Kirchensteuer mehr fällig.
Was du vorschlägst führt auf keinen Fall dazu, dass keine Kirchensteuer mehr fällig wird. Nur eine amtliche Bescheidung hat Gültigkeit, nicht jedoch eine Vorsprache beim Pfarrer.
Meinen Arbeitgeber habe ich am 27. April über meinen Kirchenaustritt informiert.