Kirchensteuer Rückzahlung?
Hallo, hoffe dass mir jemand hier helfen kann, da ich mich leider mit dem Steuer-Thema nicht so auskenne. Ich war schon immer bekenntnislos, also ohne Religion. Seit Feb.2007, nachdem ich meine Ausbildung beendet hatte und von der Firma übernommen wurde, bin ich irgendwie bei meiner Lohnsteuer bzw beim Finanzamt als "römisch-katholisch" eingetragen und zahle seitdem auch immer Kirchensteuern bis dato. Ist mir leider erst jetzt aufgefallen, bei der genauen durchsicht meiner Lohnzettel.
Wie muss ich nun vorgehen um 1. zu berichtigen dass ich nicht römisch-katholisch bin 2. eine Rückerstattung der Steuern zu erhalten?
Steuererklärungen mache ich nicht, bzw. hatte noch keinen Bedarf dafür.
Gruß
11 Antworten
du gehst einfach zum Finanzamt und klärst es dort. Denke wirst es dann in deiner Steuererklärung eintragen müssen und auch zurück bekommen.
Dann mach doch einfach mal jetzt eine Steuererklärung.
Kannst auch zum Finanzamt gehen, und das dort klären. - Vielleicht ist ja auch schon die Steuerkarte falsch ausgestellt?
Und vergiß nicht, beim Chef Bescheid zu sagen! - Der muß Dir eventuell auch noch mal Deine Steuerkarte von diesem Jahr mitgeben, um die zu korrigieren.
Na, der (bzw. sein Lohnbüro) muß doch die Steuern ans Finanzamt abführen!
Auf irgend einem Zettel oder Formular wurde vermutlich das Glaubensbekenntnis eingetragen - und nicht "o.B." für "ohne Bekenntnis". Das zählen viele Glaubensgemeinschaften als Bekenntnis - leider. Man darf da keinen Fehler machen.
Setze Dich mit der Kirche in Verbindung, die den Beitrag erhält und kläre das ab. Ohne irgend einen Hinweis auf das Bekenntnis tun die normalerweise nichts - rechne damit, dass irgendwo in Deinen Unterlagen Mist ist.
die Eltern sollten doch wissen, ob Du Mitglied der Kirche bist. Falls ja, austreten; falls nein, im Einwohnermeldeamt die Änderung auf der Steuerkarte eintragen lassen und ein Schreiben an das Finanzamt schicken. Eine Person ohne Glauben kann auch Mitglied der Kirche sein. Und im nächsten Jahr einfach die Angaben auf der Steuerkarte prüfen!
das steht auch in der Geburtsurkunde
die Taufe steht in den seltensten Fällen in der Geburtsurkunde. Meist ist diese doch später.
Da musst Du Dir inzwischen wohl eine NEGATIVERKLÄRUNG vom Kirchenamt der rk. Kirche besorgen.
Damit dann zum Einwohnermeldeamt, Steuerkarte ändern lassen.
Dann ggfls. Einkommensteuererklärung 2007 und 2008 machen, Kopie der Negativbescheinigung dazu legen, KiSt wird erstattet.
Laufendes Jahr kann Arbeitgeber berichtigen (mit geänderter Steuerkarte).
Ok, werde meinem Chef bescheidgeben. Wieso ist das so wichtig?