Kirchensteuer bei Minijob

2 Antworten

Bei einem Minijob zahlst Du nur Steuern bei Steuerklasse V oder VI sofern auf Steuermerkmale abgerechnet wird (früher Steuerkarte) - hier würde dann auch ggf. Kirchensteuer abgezogen.

Bei der 2% Pauschsteuer (wenn nicht mit Steuermerkmalen abgrechnet wird) ist die Kirchensteuer generell enthalten (grundsätzlich zahlt diese Steuer der ArbG), egal ob jemand in der Kirche ist oder nicht. Wenn diese 2% auf Dich abgewälzt wird, was zulässig ist, kannst Du diese nicht bei der Einkommensteuer geltend machen.

Du schreibst nun, daß Du nicht in einer Kirche bist - Du bist automatisch in einer Kirche, wenn Deine Eltern in der Kirche sind; Du kannst aber austreten - die Info bzgl. der Kirchensteuer erhält der ArbG per Datenaustausch durch das Finanzamt (ELSTAM).