Kirchensteuer bei Minijob
Hi zusammen, ich arbeite als Aushilfe auf 450€-Basis (wird als geringfügige Beschäftigung anbegeben) neben dem Studium in einem Resto. Jetzt hab ich letztens zufällig beim nochmal durchschauen festgestellt, dass in meinem Arbeitsvertrag bei Religion RK steht, was ja meines Wissens für Römisch-Katholisch steht.
Ich bin aber weder getauft, noch gehöre ich irgendeiner Kirche an, und ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ich dazu bei Vertragsabschluss befragt wurde. Wenn das aber so drin steht, dann zahle ich aber meines Wissens auch Kirchensteuer mit, was ich absolut nicht will.
Habe beim Recherchieren irgendwas von 2% Pauschalzuschlag bei Minijobbern gelesen, in dem die Kirchensteuer wohl mit drin wäre...das kanns ja aber nicht sein, das ist doch freiwillig?
Kann mir das vielleicht jemand erklären, ich blicke nämlich nicht durch. Lohnt es sich deswegen nochmal mit meinem Chef zu sprechen?
Wär super lieb, danke :)
2 Antworten
Bei einem Minijob zahlst Du nur Steuern bei Steuerklasse V oder VI sofern auf Steuermerkmale abgerechnet wird (früher Steuerkarte) - hier würde dann auch ggf. Kirchensteuer abgezogen.
Bei der 2% Pauschsteuer (wenn nicht mit Steuermerkmalen abgrechnet wird) ist die Kirchensteuer generell enthalten (grundsätzlich zahlt diese Steuer der ArbG), egal ob jemand in der Kirche ist oder nicht. Wenn diese 2% auf Dich abgewälzt wird, was zulässig ist, kannst Du diese nicht bei der Einkommensteuer geltend machen.
Du schreibst nun, daß Du nicht in einer Kirche bist - Du bist automatisch in einer Kirche, wenn Deine Eltern in der Kirche sind; Du kannst aber austreten - die Info bzgl. der Kirchensteuer erhält der ArbG per Datenaustausch durch das Finanzamt (ELSTAM).
Hier kannst du dich mal einlesen, da steht alles aus erster Hand: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html
... und im Zweifel kannst du dort auch Fragen stellen.
Ah okay, super, danke :)
Ah okay, super, danke :)