Kirchenaustritt rückwirkend?

13 Antworten

Ja, du bist getauft, damit Mitglied der Kriche. Du musst beim Bürgeramt, oder eben beim Kreiverwaltungsreferat, einen Antrag auf Kirchenaustritt stellen. Der kostet ein bisschen was, aber danach gibt es keine Forderungen mehr zwecks Kirchensteuer. So lange du nicht ausgetreten bist, wird weiterhin Kirchensteuer eingezogen werden und rückwirkend ist es nicht möglich...kann ja keiner sachlich "nachvollziehen", oder gar "beweisen", dass du niemals kirchennah gewesen bist.

Wenn du absolut keine Verbindung zu deiner Kirche mehr haben willst, dann ist es dein Recht aus dieser Kirche auszutreten. Dazu kannst du zu deinen örtlichen Behörden gehen und deinen Austritt erklären. Das ist gebührenpflichtig, weil es eine Amtshandlung ist, wird aber dann auch automatisch dem Finanzamt mitgeteilt, so dass du keine Aufforderung zur Kirchensteuer mehr bekommst. Informiere auch deinen Arbeitgeber darüber, dass du keiner Kirche angehörst.

Durch die Taufe bist du kirchensteuerpflichtig geworden, und durch einen Kirchenaustritt wird die Kirchensteuerpflicht aufgehoben.

Es ist dabei egal, wie oft du in die Kirche gegangen bist, ob du Dienstleistungen in Anspruch genommen hast etc. Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam, von da an endet die Kirchensteuerpflicht.

Ich darf dich aber abschließend darauf hinweisen, dass mit dem Kirchenaustritt nicht nur das Ende der Kirchensteuerpflicht verbunden ist. Informiere dich bitte vorher auch über die weiteren Konsequenzen, damit du nicht etwas tust, was dir nachher leid tut.

Nein, das kannst Du nicht. Grundlage für die Festsetzung ist Deine Zugehörigkeit zur Kirche. Da Du nie ausgetreten bist, bist Du also Kirchensteuerpflichtig. Du solltest dann schnellstmöglich aus der Kirche austreten, damit Du zumindest für die Zukunft solche Zahlungen verhindern kannst. Rückwirkend ist da nix zu machen.

Wenn du getauft bist und nie ausgetreten bist, dann bist du noch Mitglied und damit zahlendes Mitglied, falls du Einkommen hast und Steuer zahlst.

Rueckwirkend austreten geht aber nicht, wenn du heute zum Standesamt gehst, kannst du fuer die Zukunft austreten.

Gegen Forderungen wehren wird wohl schwierig, denn du hast ja dann bei der Firma/Gemeinde wohl falsche Angaben gemacht und erklaert, du waerst kein Mitglied einer Kirche. Das war so ja nicht richtig. Da DDR und BRD ja dann eins wurden, wurde die Kirche ja auch vereint. Und Unwissenheit schuetzt leider vor Strafe nicht.

Vielleicht geht was mit Verjaehrung, wenn dein Umzug in die ehemalige BRD schon lange her ist und sie noch aeltere Betraege fordern. Da muesstest du aber einen Anwalt hinzuziehen.