Kirchenaustritt rentabel?

10 Antworten

Nein, wenn Du austrittst, dann fällt für Dich diese Steuer weg. Da wird auch keine andere erhoben. Es wurde mal diskutiert, ob es eine Zwangsabgabe geben sollte, weil immer weniger Menschen die Kirchensteuer bezahlen.

Es gibt keine Ersatzsteuer, aber da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist, mindert sie Deine Einkommensteuer. Wenn Du keine Kirchensteuer mehr zahlst, fehlt Dir dieser Sonderausgabenabzug.

Solltest Du das, was Du bisher als Kirchensteuer gezahlt hast, an gemeinnützige Einrichtungen spenden, würde sich an Deiner Jahressteuer gar nix ändern.

Kurze Ergänzung: bei der Einkommensteuerveranlagung kannst Du zwar die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehen... das bringt Dir dann je nach Deinem persönlichen Steuersatz xxx €; den geamte KiSt aber hast Du Dir gespart. (Beispiel: gezahlte KiSt 500 € = 500 € in der Tasche bei Kirchenaustritt - die EST erhöht sich dann bei Deinem Steuersatz vielleicht um 75 €, also immer noch 425 € gespart...)

@pollo

Stimmt, da die Frage sich aber auf eine "Ersatzsteuer" bezog, hab ich meine Antwort auf die steuerliche Auswirkung beschränkt.

Klar ist natürlich, dass wenn man sich die KiSt spart, die KiSt dann auch in der Tasche hat.

Nein, die Kirchensteuer bewirkt, wenn man sie zahlt, keine Senkung anderer Steuern, demnach wird bei einem Austritt mit keiner anderen Steuer kompensiert (:

Ein Austritt lohnt sich also, sofern man das Geld gerne für sich möchte oder ein problem damit hat, was die Kirche damit macht.

Ich persönlich als Atheist hab ein Problem mit der Kirche an sich und bin deshalb ausgetreten...

Gesetzliche Abzüge sowie Kirchensteuer und Soli werden immer vom Versicherungspflichtigen Brutto abgezogen. Wenn du nun keine Kirchensteuer zahlen müstest hast du ja somit ein höheres Versicherungspflichtiges Einkommen also erhöhen sich dadurch die Prozentual auch die Gesetzlichen Abzüge. Somit ist ein Austritt nicht rentabel,denn die Gesamtabzüge ,Prozentual zusammengerechnet werden immer gleich sein. Wohl gemerkt es ist immer dabei nur vom Versicherungspflichtigem Brutto auszugehen nicht vom Gesamtbrutto. MFG Rudi

Wenn die Abzüge weniger werden, erhöht sich das Brutto???

Interessant....

@pollo

Da hat aber jemand das Steuer- und Sozialversicherungsrecht völlig neu erfunden! Alle Steuern und Sozialversicherungsbeträge werden vom Bruttogehalt berechnet. Wegfall der Kirchensteuer = Erhöhung des Nettogehaltes, also nach Steuern und Sozialversicherung. Das Bruttogehalt bleibt immer gleich, und somit auch die Anzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Kirchensteuer wird bei der Berechnung der Einkommensteuer in Abzug gebracht. Der Kirchenaustritt wird dir also mehr Netto bringen, aber dafür kannst du weniger von der Einkommensteuer absetzen.