Kirchenaustritt eines Ehepartners, anderer Ehepartner jedoch bei der Kirche angestellt

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Nur der Vertragspartner, der den Arbeitsvertrag unterschrieben hat, verpflichtet sich, sein Leben gemäß den Normen der Kirche auszurichten. Davon ist in der Regel der Ehepartner nicht betroffen.

Steuerlich wird sich nicht viel oder nichts ändern, wenn beide Partner gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Anders ist es, wenn sie getrennt veranlagt werden, dann wird auf das Einkommen ausgetretenen Partners keine Kirchensteuer fällig.

Arbeitsrechtlich dürfte es bei der geschilderten Konstellation keine Probleme geben und ich bezweifle sehr, dass es hierfür arbeitsvertraglich überhaupt eine Klausel gibt. Ein Blick in den Arbeitsvertrag des Partners gibt Aufschluss darüber.

nein, hat er nicht ! Es sind zwei freie Menschen, die ihre eigene Entscheidung treffen können. Der Ehepartner wird nicht für die Entscheidung seines Partners "bestraft".

Hallo Raubkatze45,

ich würde dies genauso sehen. Aber Recht haben und Recht erhalten sind ja bekanntermaßen Zweierlei. Und die Sorge bleibt.

Danke Trotzdem. Ein Gutes Neues auf diesem Weg.

Nein. Das geht nicht.

wie sollte der AG von den privaten glaubensverhältnissen erfahren?

Ein Ehepartner ist doch bei der Kirche angestellt, somit weiß der Arbeitgeber in kürze von dem Kirchenaustritt des anderen Ehepartners. Ferner wohnen wir auf dem Land, da geht dies schnell.

Die Kirche kann ihren Mitarbeiter ja wohl kaum zur "Scheidung zwingen"