Kirchenaustritt an Arbeitgeber melden?
Bin lediglich auf 450€-Basis beschäftigt, und das erst seit ein paar Monaten. Dadurch, dass diese ganze Lohnsteuergeschichte jetzt elektronisch läuft, muss ich meinem Arbeitgeber doch nicht mehr mitteilen, wenn ich aus der Kirche austrete oder?
Danke für Antworten.
3 Antworten
Haööo IlPennero,
Bei einem 450 € - Job bist du gar nicht beim Finanzamt gemeldet, sondern bei der Minijobzentrale. Da wird sowieso keine Lohnsteuer abgeführt, nur eine Pauschale, bei der die Konfession unerheblich ist. Du brauchst nichts mitzuteilen.
.... vielen Dank für den Stern!
Bei geringfügiger Beschäftigung (450 Euro Basis) fällt keine Kirchensteuer an, die abgeführt werden muß. Somit ist die Mitteilung an den AG nicht erforderlich.
Du brauchst den Arbeitgeber bei einer gerinfügig entlohnten Beschäftigung nicht über den Kirchenaustritt informieren,da du ja keine Lohnsteuer zahlst,sondern nur eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 % durch den Arbeitgeber bezahlt wird.Die kann er dir aber abziehen,wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.Nur hat die Kirchenzugehörigkeit in diesem Fall keinen Einfluß darauf.