Kindsmutter das Sorgerecht wegnehmen - habt Ihr einen Rat?

8 Antworten

nur weil die km einen joint raucht, ist sie nicht erziehungsunfähig. der mit höherem einkommen zahlt auch den hort. wenn die km kein geld hat, kann sie es nicht zahlen.

derjenige bei dem das kind gemeldet ist, bekommt auch das kindergeld. da der kv sicher auch keinen unterhalt zahlt, kann er sich die hälfte nicht abziehen vom unterhalt. drum zahlt er halt seine kleidung, schulmaterial etc.

auch wenn sie das kindergeld voll einbehält, wird ihr das vom alg2 in voller höhe wieder abgezogen. solange sie also dem wechselmodell zustimmt und kv keinen unterhalt zahlt, sollte er ruhig sein. denn den unterhalt kann sie einfordern, da ihr das zusteht.

du vermengst hier einfach zuviele sachen miteinander die nix miteinander zu tun haben. das eine ist das geld, das ihres ist und sie muss dem vater davon nichts abgegeben. das andere ist gemeinsames sorgerecht, dass beiden zusteht und du nennst keinen grund warum ihr das entzogen werden sollte. das jugendamt selbst sieht keinen bedarf da irgendwas zu machen. es gibt keine sbs die man beliebig anfordern kann.

nur weil die km gestresst ist, heißt es nicht das sie das kind schlägt, dass ist schon starker tobak den du da erzählst.

zusammengefasst:

1. für alleiniges sorgerecht ergibt sich kein grund. wir sowieso nicht, du bist nur die next und solltest dich im hintergrund halten.

2. für die geschichten mit den drogen gibts keine beweise, selbst wenn, ist das kein grund das kind der km zu entziehen.

3. wenn der vater etwas anderes will, dann muss er wohl mit der mutter sprechen und nicht hinter ihrem rücken nur rummeckern.

"Oder könnten wir direkt das alleinige Sorgerecht einklagen? "

"ihr" könnte das erst mal garnicht. du bist die freundin des kindesvaters, mehr nicht.

ob die kindesmutter drogen nimmt ist ihre sache. egal wie man das sieht. solange sie nicht nachweislich der gesundheit des kindes schadet wird das niemanden interessieren.

das jugendamt ist da unparteiisch und da geht es nur um das kind, egal was die eltern sich da gegenseitig vorwerfen.

für einen entzug des sorgerechtes waren hier keine gründe zu finden

Hallo martinzuhause. Vielen Dank für Deine Antwort! Natürlich muss sich mein Partner alleine darum kümmern. Das "wir" bedeutet lediglich, dass ich ihn unterstützen möchte wo ich nur kann. Die Kindesmutter ist wohl auch für den Vertrieb von Cannabis in Ihrem Wohnsitz bekannt. Die "Geschäfte" laufen bei ihr zu Hause; egal ob das Kind anwesend ist oder nicht. Ich kann es leider einfach nicht nachvollziehen, wie das Jugendamt hier nicht einschreiten kann...

@maeuselabi08

das jugendamt darf da weder die wohnung durchsuchen noch auf gerüchte hören.

ihr könnt da natürlich eine anzeige machen. könnt ihr das dann aber nicht beweisen kann euch die kindesmutter da rechtlich belangen weil ihr sie zu unrecht beschuldigt habt

wenn das jugendamt nicht hilft, muss dein freund wohl das sorgerecht einklagen. da braucht er aber auch einen gute leumund, sprich erzeiher, betreuer etc. müssten zu seinen gunsten aussagen.

Hallo Hexe121967, vielen Dank für Deine Antwort! Sogar die eigene Familie der Kindsmutter bezweifelt, dass die Kindsmutter für die Betreuung des Kleinen geeignet ist. Ich hoffe, dass sie das auch vor Gericht aussagen würden...

@maeuselabi08

hier wurde kein einziger grund für entziehung des sorgerechtes genannt. das fällt aus.

@blumenkanne

vernachlässigung und drogenkonsum reichen nicht um der kindsmutter das sorgerecht zu entziehen?  ja herzlichen glückwunsch deutschland!

@Hexe121967

von vernachlässigung wird hier nicht gesprochen und nein - drogenkonsum ist kein grund für den entzug des kindes oder gar des sorgerechtes. zudem der nicht mal bewiesen ist.

Vielleicht könnt ihr euch mal mit der Mutter an einem Tisch setzen das ihr den jungen gerne zu euch holen würdet, damit sie eine Therapie machen könnte! Einfach wegnehmen ist leider nicht! Da es dafür richtige beweise braucht! Aber wenn der kleine sowieso lieber bei euch ist redet mal gemeinsam! Ansonsten mal einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen!

Hallo Peppi26. Danke für Deine Nachricht. Das ist auch die Überlegung meines Freundes. Es wird morgen gemeinsam mit dem Jugendamt ein Termin stattfinden, indem mein Freund das so ansprechen wird. Er befürchtet zwar, dass es zu keiner Einigung kommt; will aber natürlich erst alles versuchen, bevor die Situation ausartet und nur noch über Anwälte kommuniziert werden kann.

Am Besten wäre Beweise zu sammeln, wie z.B. Bild des Joints aufm Küchentisch....sowas hat in Kindsnähe nichts zu suchen. Ebenso von deren Verwandschaft die Erziehungsunfähigkeit mit Unterschrift bestätigen lassen, nicht das bei einer Gerichtsverhandlung es wieder abgestritten wird.

Das das Jugendamt nicht hilft, kenne ich zu Genüge aus eigener Erfahrung. Vielleicht sollte dein Lebensgefährte direkt an einen Richter vom Familiengericht schreiben und auch die Unfähigkeit der Sachbearbeiterin vom Jugenamt gleich mit einbringen.

Ich denke mal das ihr einen Rechtsanwalt braucht.....bitte achtet da auf die richtige Auswahl......da gibts echt viel Schrott unter den Anwälten...... Zahlt lieber was drauf für einen Anwalt der von weiterer Entfernung kommt, aber nachweislich was taugt.

in eienr fremden wohnung ohne einverstämdnis des mieters bilder machen? das wird ein recht teuerer und zugleich nutzloser spass.

ob jemand in der lage ist ein kind zu erziehen oder nicht kann nur ein gutachter feststellen, nicht irgendwelche verandten. und der muss da erst mal beauftragt werden. das geht nicht einfach gegen den willen der kindesmutter

@martinzuhause

Nutzlos stimmt ! Sie könnte sich darauf berufen, das sie ihre Zigaretten so dreht. Dann soll er einenKlogang vortäuschen und direkt die Polizei rufen.....dann sehn die es auf frischer Tat und es wird protokolliert.....

Ein Gutachter bringt rein garnix.....der müsste ja auf Dauer dabei sein......

@kaufi

selbst wenn die polizei kommt, was schon sehr unwahrscheinlich ist, dürfen die vor der tür stehen bleiben wenn die mieterin sie nicht hereinbittet.

sie dürfen sich an das zuständige gericht wenden und um einen durchsuchungs- und beschlagnahmebeschluss bitten.

und ob ein richter das macht nur weil da einer was behauptet ist sehr fraglich

@martinzuhause

Die brauchen einen Beschluss auch wenn das Kindeswohl gefährdet ist ??? ...das wäre ja echt traurig !!!

@kaufi

die gefährdung des kindeswohls muss da nachgewiesen werden. das kindeswohl kann genauso gefährdet sein wenn alkohol in der wohnung ist oder reinigungsmittel. daher gibt es strenge auflagen wann eine wohnung ohne beschluss betreten werdn darf

erziehungsunfähigkeit wird nicht nachgewiesen durch familienmitglieder. deren aussagen werden weder vor gericht gehört, noch gelesen. sie sind uninteressant.

fotos sind genauso uninteressant. hier werden keine beispiele von erziehungsunfähigkeit genannt. noch gründe für kindesentziehung, noch für sorgerechtsentzug. das jugendamt sieht keinen bedarf einzuschreiten.

hier ist nur eine übereifrige next, die unbedingt punkten will bei kv.