Kindeswohl vor Datenschutz?
Ich möchte mich beim Jugendamt anonym melden, um einen Fall von Kindeswohlgefährdung zu melden. Kann eine anonym versendete E-Mail ans Jugendamt soweit zurückverfolgt werden, dass auf mich als Absender geschlossen werden kann? Gibt das Jugendamt die Mail bzw die Daten weiter an die Familie? Kennt sich jemand aus?
3 Antworten
Wenn da eine anonyme Mail kommt, wird der Inhalt den Beschuldigten natürlich bekannt gegeben.
Anders wäre ggf. ja auch eine Kontrolle gar nicht möglich.
Wenn Du über irgendeine im Netz erhältliche Emailadresse versendest, ist eine Nachverfolgung schwer möglich.
Datenmißbrauch ist das aber keiner.
Wenn schon dann üble Nachrede oder Verleumdung.
Wenn die Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verleumdung und übler Nachrede an einen Staatsanwalt, der kein Interesse an Familien zerstören für Geld hat, kann er den Provider der E-Mail-Adresse wirksam befragen.
Wenn es dir wirklich um das Kindeswohl gehen würde, dann würdest du diese Gefahr nicht anonym melden wollen.
Ah ok. Da das verstehe ich. Danke für die schnelle Antwort!
Aber wie sieht es mit der Rückverfolgung aus?
Kann ich ausfindig gemacht werden?
Was, wenn die Person mich verdächtigt und anzeigt wegen Datenmissbrauch oder so?