Kindesunterhalt nachzahlen - nach 27 Jahren?

6 Antworten

wenn du schon 27 bist und bis jetzt noch nicht mal die Vaterschaft anerkannt wurde hat du auch keine Möglichkeit irgendwelche Gelder von ihm zu fordern........ auf welcher Grundlage denn ? vom rechtlichen her ist er ja nicht mal dein Vater ...

Mit rückwirkendem Unterhalt sieht es mehr als schlecht aus nach so viel Jahren. Das mit der Vaterschaftsfeststellung ist schon möglich, wenn man eine offizielle Adresse hat. Im Ausland ist es aber auch sehr schwierig, falls das der Fall wäre. Dann würdest du dein Erbe vielleicht sichern können, solltest aber bedenken, dass man auch Schulden erben kann und Beerdigungskosten und Pflegekosten zu zahlen sind, die Rechnung kann also auch negativ für dich ausgehen.

Anzeigen kannst du ihn auf jeden Fall  nicht, du müßtest dir einen Anwalt nehmen, der als erstes mal die Vaterschaftsanerkennung in die Wege leitet.

Grundsätzlich kommt ein Anspruch nach §1613 Abs 2 in Betracht.

Allerding dürfte es nicht einfach werden tatsächlich erfolgreich Unterhalt einzuklagen. Es kommt auf den Einzelfall, auf die Beweislage und die Laune des Richters an.

Hallo, mein Vater ist abgehauen als ich noch ein Baby war

Es reicht nicht aus, das er die Mutter verlassen hat. Vielmehr muß die Mutter an der Geltendmachung des Unterhalts gehindert gewesen sein.

Ihr Glück in diesen Zusammenhang ist, das die Vaterschaft offenbar noch nicht anerkannt wurde. Ohne Vaterschaft ist die Geltenmachung des Unterhalts nämlich rechtlich nicht möglich.  Allerdings ist die Frage, warum die Vaterschaft nicht festgestellt wurde. Hier kommt nämlich eine Verwirkung in Betracht, wenn die Vaterschaft einfach wegen Untätigkeit nicht festgestellt wurde.

und zur Vaterschaftsanerkennung zwingen kann

Jain, eine Vaterschaftsanerkennung ist freiwillig, es gibt aber die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.



Nein, dass ist verjährt. Wenn dann müsste das auch deine Mutter machen, da sie ja für dich bezahlt hat. 

Mit Erreichen der Volljährigkeit hätte das Kind selbst klagen können. Jetzt ist das freilich zu spät.

Der Unterhalt ist schon lange verjaehrt, den kannst du nicht mehr geltend machen. Die Vaterschaft muesste gerichtlich festgestelllt werden. Dazu wuerde ich einen auf Familienrecht spezalisierten Anwalt konsultieren.

Ganz so einfach ist es nicht. Die regelmäßige Verjährung beginnt erst mit der  Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft.

@ichweisnix

Ja, aber rueckwirkend kann der Unterhalt nicht eingeklagt werden.

@ALEMAN2015

Es kann rückwirkend Unterhalt verlangt werden, wenn er  "a) aus rechtlichen Gründen oder b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.".