Kindesunterhalt nach Trennung trotz noch gemeinsamer Wohnung?

2 Antworten

Wenn ihr lediglich noch als "WG" in einer Wohnung wohnt, ist der Mann unterhaltspflichtig für das Kind.

Diesen Unterhalt musst du von ihm einfordern.

Nur, wenn ihm nach Zahlung des Kindesunterhaltes an dich noch mehr als 1200 Euro von seinem Einkommen verbleiben (abzüglich seiner Fahrtkosten etc...), so müsste er ggf. auch noch für dich selbst Unterhalt zahlen, verbleiben ihm nur 1200 Euro oder weniger, hast du keinen weiteren Anspruch an ihn.

Bezüglich der Kosten für Miete usw.... müsst ihr euch als WG einigen, jeder seinen Anteil zahlen, die anteilige Miete für das Kind ist bereits im Kindesunterhalt inbegriffen...

Er ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet, ab sofort bis zum ende der ersten Ausbildung.

Und er ist dir zum Betreuungsunterhalt verpflichtet bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Claire107 
Fragesteller
 29.09.2016, 18:35

Das heißt ich müsste Miete etc. Zur Hälfte bezahlen und würde von ihm Unterhalt für uns beide nach Düsseldorfer Tabelle bekommen?

passaufdichauf  29.09.2016, 20:29
@Claire107

Er zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (seinen Selbstbehalt beträgt 1080 Euro beim Kindesunterhalt und 1200 Euro für den Betreuungsunterhalt), wofür du dann den Unterhalt ausgibst, steht dir frei.

Für die Wohnung haftet ihr nur beide, wenn ihr beide im Mietvertrag seit.