Kindesunterhalt nach Trennung trotz noch gemeinsamer Wohnung?
Es geht um folgende Situation.
Der Vater meiner Tochter und ich haben uns getrennt. Wir haben getrennte Konten und alle Kosten (Miete, Strom etc.) werden bisher geteilt. Ich bin noch in Elternzeit und habe ein deutlich geringeres Einkommen als er. Die Betreuung übernehme zu 90% ich. Die kleine geht jetzt ein paar Stunden am Tag in die Kita, wofür ich die Kosten alleine trage.
Ist er ihr zum Unterhalt verpflichtet und auch mir oder müsste er ggf. Die Kosten wie Miete etc. alleine tragen und zum Teil die Kita?
Ich hoffe ich konnte die Situation ausreichend schildern.
Danke schonmal 😊
2 Antworten
Wenn ihr lediglich noch als "WG" in einer Wohnung wohnt, ist der Mann unterhaltspflichtig für das Kind.
Diesen Unterhalt musst du von ihm einfordern.
Nur, wenn ihm nach Zahlung des Kindesunterhaltes an dich noch mehr als 1200 Euro von seinem Einkommen verbleiben (abzüglich seiner Fahrtkosten etc...), so müsste er ggf. auch noch für dich selbst Unterhalt zahlen, verbleiben ihm nur 1200 Euro oder weniger, hast du keinen weiteren Anspruch an ihn.
Bezüglich der Kosten für Miete usw.... müsst ihr euch als WG einigen, jeder seinen Anteil zahlen, die anteilige Miete für das Kind ist bereits im Kindesunterhalt inbegriffen...
Er ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet, ab sofort bis zum ende der ersten Ausbildung.
Und er ist dir zum Betreuungsunterhalt verpflichtet bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
Er zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (seinen Selbstbehalt beträgt 1080 Euro beim Kindesunterhalt und 1200 Euro für den Betreuungsunterhalt), wofür du dann den Unterhalt ausgibst, steht dir frei.
Für die Wohnung haftet ihr nur beide, wenn ihr beide im Mietvertrag seit.
Das heißt ich müsste Miete etc. Zur Hälfte bezahlen und würde von ihm Unterhalt für uns beide nach Düsseldorfer Tabelle bekommen?