Kindesunterhalt 18 J. 3 x Sitzengeblieben

5 Antworten

Ist natürlich jetzt schwer zu sagen und falls da Unterhaltszahlungen eingestellt weden sollen, sollte auch ein Unterhaltsexperte im realen leben hinzugezogen werden.

aber ja, so ein verhalten kann (gerade wegen den massigen Fehlstunden) schon als bummeln gesehen werden und die eltern aus der Pflicht nehmen, dieses "bis 25" gibt es im Familienrecht nicht, im Unterhaltsrecht auch nicht. Und ab 18 sind die Kinder erstmal selbst zuständig.. es sei denn sie weisen Zielstrebigkeit in der ausbildung/studium nach.

Das zurücksetzen in Klasse 1 kann aber nicht als Argumentation gesehen werden (da wirklich Kind war).

auch das sitzen bleiben aufgrund schlechter Noten könnte noch von der gegenpartei argumentiert werden (da "Dummheit" nicht der fehler des eigenes Kindes ist). ABER; die Fehlstunden, gerade die unentschuldigten oder die ab 18 selbst geschriebenen, zeigen keine Zielstrebigkeit. Und eltern müssen nicht zahlen, wenn die Kinder ihr Leben selbst wegwerfen udn denken sie können sich ausruhen.

auch die Einschätzung der Lehrer kann zu Gunsten der eltern ausgelegt werden.

da sollte man sich aber vom Profi beraten lassen um zu schauen, wie die gewinnchancen aussehen falls das Kind den Unterhalt einklagen würde... (wenn man nämlich verliert bleibt man auf einiges Kosten sitzen).

aber der Fall liegt schon so, dass man definitib sagen kann, man soll sich von Profis beraten lassen, da eltern auch nicht ewig als Geldesel für die Kinder fungieren müssen!

Zunächstmal ist es so, das mit den 18 Lebensjahr der Unterhalt von beiden Eltern an das Kind zu zahlen ist und das Kindergeld nun vollständig auf den Bedarf angerechnet wird. Der Unterhalt wird dabei im Verhältnis der Leistungsfähigkeit auf die Eltern verteilt. Der Elternteil bei dem das Kind lebt, kann seinen Unterhaltsanteil aber auch in Naturalien erbringen.

Bezüglich des Versagen des Unterhaltsberechtigten ist es sehr grenzwertig. Normalerweise ist ein einmaliges Versagen zu akzeptieren. Was dem Unterhaltsberechtigten zugute kommt, ist, auf jeden Fall, das zu Beginn der erneuten Schulausbildung dieser nicht widersprochen wurde. Ferner das er er noch nicht lange volljährig ist. Auch hat ihn die Schule momentan noch nicht rausgeworfen und über eine Versetzung wird immer erst am Schuljahres Ende entschieden.

Ob eine sofortige Einstellung im Zweifel vom Richter akzeptiert wird, hängt stark vom Richter ab.

Sinnvoll wäre in jeden Fall eine Abmahnung, in der man die Einstellung des Unterhalts zum Ende des Schuljahres androht, sollte es zu viele unentschuldigte Fehlstunden geben oder die Leistung ein bestimmte Nivau unterschreiten. Außerdem sollte man auf ärztliche Ateste bei zukünftigen Krankheiten bestehen.

Zum ersten würde ich den Unterhalt mit Beginn der Volljährigkeit nur! noch and das "Kind" direkt zahlen und des weiteren würde ich ihn erst einmal einstellen.

Warum? Dein Sohn ist volljährig und hiermit für sich und sein Leben Selbst verantwortlich! Wenn er der Überzeugung ist das ihm nach den Vorgaben der Rechtssprechung in Deutschland ein Unterhaltsanspruch zusteht, dann soll er ihn persönlich mir gegenüber begründen.

Jetzt bin ich im Gespräch und kann die Erfüllung des Unterhaltes an bestimmte Leistungsbedingungen knüpfen (Ich bekomme auch keinen Lohn ohne geleistete Arbeit).

Jeder Richter würde bei den vorliegenden Daten erkennen das dein Sohn nicht mit ganzer Kraft hinter der schulischen Ausbildung steht und hierdurch keinen Anspruch auf Unterhalt hat.

Bis der "Proband" 25 ist, sind Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet. So siehts aus! :)

Ganz einfach "Nein" ab 18 Jahren ist jeder für sich Selbst und sein Leben verantwortlich!

Es gibt für "Probanden" keinen Unterhalt bis 25. Wo wird bloss dieser Unsinn gelesen?n Eltern haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten die 1. Ausbildung ihrer Kinder zu bezahlen.

ich denke mal nicht