Kindesunterhalt 18 J. 3 x Sitzengeblieben
Mal angekommen Sohn ist 18,5 Jahre alt, lebt noch bei seiner Mutter, Vater nie verheiratet mit der Mutter, er ist von der 9. Klasse der Realschule mit einem Abschlusszeugnis mit 8 x mangelhaft und 240 Fehlsstunden mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9 entlassen worden, zuvor hat der Proband die 9 Klasse bereits schon wiederholt. Zusammengefasst ist der Proband (auch in Klasse 8) insgesamt dreimal sitzen geblieben und zusätzlich in der 1. Klasse zurückgesetzt wurden (eigentlich dann vier mal). Darauf hin hat der Proband zwei Wochen die berufsbildende Schule besucht, diese aber nach zwei Wochen (zu viele Assis seiner Meinung nach) geschmissen. Daraufhin hat er sich für die Hauptschule angemeldet, in der er insgesamt zum 3. mal die 9 Klasse besucht. Da er schon den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 hat, war sein erklärtes Ziel den Realschulabschluss nach Klasse 10b abzuschließen. Wenn der Proband theoretisch im Halbjahreszeugnis der 9. Klasse die Schulnoten für die 10b hat, aber wieder in diesem einem 1/2 Jahr 120 Fehlstunden hat, davon hat er 26 nicht entschuldigt (ab 18 kann er selber Entschuldigungen schreiben) . Zusätzlich steht aber auf dem Zeugnis abgesehen von den 120 Fehlstunden, dass in der Lehrerkonferenz festgestellt worden ist, dass er zu häufig, zu spät in den Unterricht erschienen ist (ist im Zeugnis festgehalten). Angenommen der Unterhalt ist immer pünktlich bezahlt und beträgt 400,- zzgl. Kindergeld könnte man das Thema Bummelantentum definieren und alle Zahlungen einstellen.
Wie sehe denn in diesem Beispiel ein Fallbeispiel-Ergebnis aus?
5 Antworten
Ist natürlich jetzt schwer zu sagen und falls da Unterhaltszahlungen eingestellt weden sollen, sollte auch ein Unterhaltsexperte im realen leben hinzugezogen werden.
aber ja, so ein verhalten kann (gerade wegen den massigen Fehlstunden) schon als bummeln gesehen werden und die eltern aus der Pflicht nehmen, dieses "bis 25" gibt es im Familienrecht nicht, im Unterhaltsrecht auch nicht. Und ab 18 sind die Kinder erstmal selbst zuständig.. es sei denn sie weisen Zielstrebigkeit in der ausbildung/studium nach.
Das zurücksetzen in Klasse 1 kann aber nicht als Argumentation gesehen werden (da wirklich Kind war).
auch das sitzen bleiben aufgrund schlechter Noten könnte noch von der gegenpartei argumentiert werden (da "Dummheit" nicht der fehler des eigenes Kindes ist). ABER; die Fehlstunden, gerade die unentschuldigten oder die ab 18 selbst geschriebenen, zeigen keine Zielstrebigkeit. Und eltern müssen nicht zahlen, wenn die Kinder ihr Leben selbst wegwerfen udn denken sie können sich ausruhen.
auch die Einschätzung der Lehrer kann zu Gunsten der eltern ausgelegt werden.
da sollte man sich aber vom Profi beraten lassen um zu schauen, wie die gewinnchancen aussehen falls das Kind den Unterhalt einklagen würde... (wenn man nämlich verliert bleibt man auf einiges Kosten sitzen).
aber der Fall liegt schon so, dass man definitib sagen kann, man soll sich von Profis beraten lassen, da eltern auch nicht ewig als Geldesel für die Kinder fungieren müssen!
Zunächstmal ist es so, das mit den 18 Lebensjahr der Unterhalt von beiden Eltern an das Kind zu zahlen ist und das Kindergeld nun vollständig auf den Bedarf angerechnet wird. Der Unterhalt wird dabei im Verhältnis der Leistungsfähigkeit auf die Eltern verteilt. Der Elternteil bei dem das Kind lebt, kann seinen Unterhaltsanteil aber auch in Naturalien erbringen.
Bezüglich des Versagen des Unterhaltsberechtigten ist es sehr grenzwertig. Normalerweise ist ein einmaliges Versagen zu akzeptieren. Was dem Unterhaltsberechtigten zugute kommt, ist, auf jeden Fall, das zu Beginn der erneuten Schulausbildung dieser nicht widersprochen wurde. Ferner das er er noch nicht lange volljährig ist. Auch hat ihn die Schule momentan noch nicht rausgeworfen und über eine Versetzung wird immer erst am Schuljahres Ende entschieden.
Ob eine sofortige Einstellung im Zweifel vom Richter akzeptiert wird, hängt stark vom Richter ab.
Sinnvoll wäre in jeden Fall eine Abmahnung, in der man die Einstellung des Unterhalts zum Ende des Schuljahres androht, sollte es zu viele unentschuldigte Fehlstunden geben oder die Leistung ein bestimmte Nivau unterschreiten. Außerdem sollte man auf ärztliche Ateste bei zukünftigen Krankheiten bestehen.
Zum ersten würde ich den Unterhalt mit Beginn der Volljährigkeit nur! noch and das "Kind" direkt zahlen und des weiteren würde ich ihn erst einmal einstellen.
Warum? Dein Sohn ist volljährig und hiermit für sich und sein Leben Selbst verantwortlich! Wenn er der Überzeugung ist das ihm nach den Vorgaben der Rechtssprechung in Deutschland ein Unterhaltsanspruch zusteht, dann soll er ihn persönlich mir gegenüber begründen.
Jetzt bin ich im Gespräch und kann die Erfüllung des Unterhaltes an bestimmte Leistungsbedingungen knüpfen (Ich bekomme auch keinen Lohn ohne geleistete Arbeit).
Jeder Richter würde bei den vorliegenden Daten erkennen das dein Sohn nicht mit ganzer Kraft hinter der schulischen Ausbildung steht und hierdurch keinen Anspruch auf Unterhalt hat.
Bis der "Proband" 25 ist, sind Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet. So siehts aus! :)
Ganz einfach "Nein" ab 18 Jahren ist jeder für sich Selbst und sein Leben verantwortlich!
Es gibt für "Probanden" keinen Unterhalt bis 25. Wo wird bloss dieser Unsinn gelesen?n Eltern haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten die 1. Ausbildung ihrer Kinder zu bezahlen.
ich denke mal nicht