Kindesanhörung (3,5)

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sicher ist das für ein kind nicht einfach dort auszusagen aber wovor hast du angst? wenn es so ist wie du sagst wird das kind das auch irgtendwie bestätigen

Ich weiß dass meine Tochter antwortet bei Mama. Ich habe davon Angst das er uns noch vor dem Gericht beschimmft oder so was und dass ich die Kleine dann gar nicht beruhig bekomme. Oder das sie um kein Fall alleine mit dem Richter bleibt und schreit dann...oder...oder...oder . Sie ist 3,5 geht zwar Täglich für 2-3 Stunden in Kindergarten, aber jeder Tag wird sie unter schreien festgehalten von der Erzieherin das sie dort bleibt. Starke trenungs Ängste. Sie war anderes nur seit begleitete Treffen will sie nicht mehr von meine Seite weichen. Sie sagt auch das sie zwar Papa sehen will aber nur wenn ich nicht weg gehe und dabei bin. Auch bei Psychologen hat sie so gesagt. Sie ist ohne Protest bei Psychologen alleine im Zimmer gebliben. Aber ich weiß nicht ob es bei Gericht auch so wird.

@Tunia

du hast das kind schon sehr kaputt gemacht. warum geht ein 3 jähriges kidn nur 2-3 stunden in die kita. warum hat es nicht das normale verhalten ohne dich zu sein und schreit täglich? was bitte tust du dem kind da an? warum sollte ein fast vierjähriges kind sagen, sie bleibt bei papa, aber nur wenn du dabei bist. warum redest du ihr das ein? dafür gibts keine begründung. warum entfremdest du ihr den kv durch manipulation und angstmacherei?

Ich kann mir vorstellen, was da los ist! Wenn sich die Mutter neutral verhält, hat weder der Vater Grund, aggressiv zu werden noch hätte das Kind irgendwelche Probleme.

Und wenn die Sozialarbeiterin tätliche Angriffe des Vaters bezeugt und nicht schlimm findet, kanns ja mit diesen Angriffen nicht so weit her sein !

Zur Frage: Kindanhörung ist leider bei solchen Eltern notwendig. Bei Zahnschmerzen bohrt ja auch nicht die Mutter, oder?

Wegen der Sozialarbeiterin habe ich die Botschaft angerufen. Nach dem körperlichen Angriff des Vaters  hat sie sich getraut zu meine Tochter zu sagen (als ich meine Tochter berüigte) das sie soll jetzt Deutschsprechen(damals 3 Jahre) und außerdem wenn ich sie dahin bringe will sie auch keine andre sprache hören. Die Frau von JA hat jedoch mir zugeraten den Betreuer nicht zu wechsel. Nach interwention hat die Dame auch nicht mehr sich solche bemerkungen erlaubt. Jedoch im Bericht hat sie "denn Angriff" nicht ausführlich beschriben. 

@Tunia

Welche Botschaft? Gibt es da neuerdings Kinderpsychologen? DANN ist das die richtige Adresse für dich.

@JoeGranato

Wegen agresive Verbot von meine Muttersprache! Polen hat verschidene Verträge mit Deutschland! Es ist auch kein Einzelfall!

@Tunia

Ähhhhh..... ja.

Wenn bereits ein Gutachten erstellt wurde und eine Verfahrenspflegerin involviert ist, kann ich es nicht glauben, dass der Richter auch noch persönlich anhören will. Normalerweise steht doch alles, was das Kind sagen kann und will, im Gutachten. Und wenn der Vater so eindeutige Sprüche von sich gibt, kann das doch im Gutachten auch nur negativ bewertet worden sein.

Wenn es dem Vater tatsächlich nur um Unterhalt geht, den er nicht zahlen will, kannst Du Dir nicht vorstellen, ganz darauf zu verzichten? Dann wäre der Hickhack doch beendet. Du hättest Dir und Deiner Tochter die Ruhe erkauft.

Das kannst du deinem Kind nicht "ersparen", da geht es ja AUSDRÜCKLICH darum, das das Kind sich zu seinen Wünschen äußert. Da hast Du auch erstmal nicht mitzufunken.

Und -ganz klar- der Vater HAT rechte in dieser Sache. Das kannst Du nicht verhindern ...

Sie ist erst 3,5 sprich zwei Sprachen Wobei meine Sprache ist stärker ausgeprekt als Deutsch. Die Fragen wurden schon vor dem Psychologen beantwortet. Lösung orientierte Gutachten...Die Vefahrensbeistand hat nicht mal mit ihr gesprochen. Als sie meine Tochter bei mir zu Hause gesehen fragte sie nur  "Wie ist das Kind so klein?" Bei der begleitete Umgenge sagte die Kleine mehr mals "wolle nicht Papa" "wolle Hause" (es ist 4 Monate her").

@Tunia

Hä?

Das ist doch alles Blabla ... das gericht hat eine kindeshörung angeordnet, dann ist das so. Die machen das ja nicht zum Spaß, sondern weil sie im Interesse des Kindes handeln wollen. Punkt.

Du solltest Dich da nicht querstellen. Und 4 Monate bei 3 1/2 Jahren ist ne Menge.

@Tunia

Die Kleine hat auch recht auf Weinachtsgeschenke und Geburstagwünsche! Oder das der Vater mal mit ihr in Zoo oder auf Spielplatz geht! Es war aber nicht der Fall!

@Tunia

Und? Was hat das mit der Annordnung des Gerichts zu tun?

Damit du das auch mal ganz klar siehst: Im gegensatz zu dir, ist ein gericht "objektiv". Und darum geht es hierbei, objektiv abzuwägen, was das Beste für das Kind ist.

@Tunia

warum kann denn das kind nicht richtig sprechen? ist es entwicklungsgestört-oder verzögert?

@sumba

Nö, das ist ein Klassiker wenn Mütter nicht richtig deutsch sprechen. Das Kind lernt beide Sprachen "nicht richtig". Deswegen sollte das Kind auch regelmäßig und nicht nur für 1-2 Stunden in die KiTa.

 

@sumba

Das Kind spricht ganz normall. Der Vater hat in der Klageschrifft behauptet das Kind wurde kaum Deutsch sprechen und wird nur in polnische Kultur erzogen was er sich verbittet!

@Tunia

Der Vater ist auch kein Deutsche! Er hat hat etwas gesucht was ihm in der Sache Hilft!

@Tunia

Du hast doch selber gesagt, das es besser Deine Sprache spricht als Deutsch.^^

@Eulenspiegel

Ja. Sie spricht deutsch wie jeder andere 3 jährige also ist damit 0,5 Jahr später als wenn deutsch "die deutsche Muttersprachler" . Bei bilingualle Spracherwerb entwickeln sich nicht beide Sprachen auf dem gleichem Niveau. Bis alter von 4 Jahren ist die Muttersprache der Mutter stärker. Danach die Umgebungsprache wird stärker sein. In der meisste anderen Fälle vermischen die Kinder die Sprachen und erwerben keine der Sprachen genugend bis zur Anschulung. 

@Tunia

So lustige Sätze z. B. Ich bin Fleichesser! :) und morgen werde ich Zittronenesser! ;) oder die Wasser ist verdunstet! sagt sie nur auf Polnisch. Auf deutsch wurde sie sagen Wasser ist weg....

@Tunia

eh...Fleischfresser...Zittronenfresser....:)

Du kannst ihr das ersparen, indem Du Deinen Antrag zurücknimmst bzw. dem gegnerischen Antrag zustimmst. Dann gibt es keine Anhörung vor Gericht und dann muß das Kind da auch nicht mit hin und mit dem Richter sprechen.

Ob das Sinn macht, sei mal dahingestellt. Was ist so schlimm daran, wenn die Kleine mal ein Pläuschchen mit dem Richter hält?

das passiert ja auch bei so kleinen kindern so viel ich weiss nicht im gerichtssaal sondern es gibt dort eine art spielzimmer wo die kinder sich ganz ungezwungen mit dem richter unterhalten können und das wird dann aufgezeichnet