Kindes Mutter vom Freund will ins Ausland ziehen mit Kind (hat alleiniges Sorgerecht) was kann Freund tun?
Hi,
Die Frau hat den Ukrainischen Pass. Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit wie der Vater. Die beiden waren nie verheiratet und leben auch nicht zusammen.
Die Frau will demnächst mit Kind in Ukraine leben. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, zahlt Unterhalt hat aber kein Sorgerecht. Die hat nur die Frau.
Kann die Frau jetzt einfach so abbhauen mit Kind ? Und was kann der Vater dagegen tun ?
Und muss dann weiterhin Unterhalt gezahlt werden ?
6 Antworten

Anwalt aufsuchen - Eilantrag vor Gericht stellen - gemeinsame Sorge einklagen. Ansonsten kannst du nichts machen. Eine Chance hättest du sonst nur, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Aber auch dafür benötigst du den Gerichtsentscheid.
Unterhalt zahlst du dennoch.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/
Es kommt also auf das Land drauf an ob eine Reduzierung in Betracht kommt. Aber vergiss bitte auch nicht: es ist DEIN Kind und du möchtest doch sicherlich, dass es ihm gut geht?! Und wenn eine Reduzierung in Betracht kommt und du es dir leisten kannst, dann lege das Geld zumindest beiseite bis das Kind volljährig ist.

Also die vom Freund. Natürlich will man das es dem Nachwuchs gut geht. Aber wenn die Mutter solche Maßnahmen ergreift, egoistisch handelt und man das Kind nie mehr sehen kann, was hat das dann für einen Sinn, vor allem wenn die Mutter das Geld für anderes ausgibt. Da spart man lieber das Geld und wenn das Kind 18 ist, gibt man es ihm komplett in die Hand.
ohne das die Frau davon profitiert. Es ist unmöglich wie benachteiligt die Väter werden. Zieht aber der Vater mit dem Kind ins Ausland bricht die Hölle ein.

Um den Unterhalt kommt man nicht rum...

Leider.

- Der Vater kann nichts dagegen unternehmen.
- Ja, er muss natürlich weiterhin Unterhalt zahlen! Auch im Ausland muss das Kind ja von etwas leben. Mit ein wenig Nachdenken würde diese Frage also gar nicht erst gestellt.
- Der Vater kann zwar das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das würde aber höchstwahrscheinlich nichts daran ändern, dass das Gericht der Frau trotzdem erlauben würde, mit dem Kind in die Ukraine zu ziehen. Das Kind lebt bei der Mutter, die Mutter ist offenbar die Hauptbezugsperson für das Kind. Da die Mutter aus der Ukraine stammt, hat sie höchstwahrscheinlich Verwandte dort und spricht die Landessprache. Es bestehen also gute Chancen, dass sich Mutter und Kind in der Ukraine schnell integrieren. Die Ukraine ist auch nicht "3. Welt". Unter Kindeswohlgesichtspunkten spricht deshalb nichts gegen einen Umzug in die Ukraine.
- Natürlich hat der Vater weiterhin das Umgangsrecht. Weil sich der Umgang nach einem Umzug in die Ukraine natürlich schwerer gestaltet, ist die Mutter verpflichtet, dem Vater entgegen zu kommen. Zum Beispiel mit weniger, dafür aber längeren Umgangsterminen z.B. in den Ferien. Ehrlicherweise muss man aber sagen, dass sich solche Pflichten und selbst Zusagen der Mutter nur schwer durchsetzen lassen, wenn die Mutter im Nicht-EU-Ausland wohnt.

Ohne Sorgerecht keine Chance. Er kann ihr anbieten, dass sie erstmal alleine zurück geht, ein bisschen schnuppern und dann erst mit dem Kind, solange bleibt es bei ihm. Wie alt ist das Kind?
Er könnte Kindeswohlgefährdung versuchen, Ukraine ist immer noch ein heißes Pflaster

Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und sich über seine Rechte beraten lassen.

Väter haben die Möglichkeit ihre Vaterrechte wie das Sorgerecht einzuklagen. § 1626a Abs. 2 führt dazu aus:
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Es ist demnach möglich, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen. Das Sorgerecht kann nicht durch Ablehnung der Mutter allein verweigert werden. Wenn es triftige Gründe gibt, wie zum Beispiel eine Kindeswohlgefährdung, kann der Vater sogar das alleinige Sorgerecht erstreiten.
Natürlich hat der Vater auch noch das sogenannte Umgangsrecht. Dieses sichert sowohl das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater, als auch andersherum.
Maßgeblich ist immer das Kindeswohl. Können sich die Eltern auf keine Umgangsregelung einigen kann das Familiengericht weiterhelfen.
Väter sind unterhaltspflichtig, auch wenn das Kind im Ausland wohnt. Die Höhe richtet sich dabei nach der Düsseldorfer.
In solch einem Fall ist es ratsam das Jugendamt, wie auch das Familiengericht aufzusuchen.
Auch den gesamten Betrag, wenn es im Ausland günstiger ist ? Beispielsweise ist dort der einkommen bei 400€