Kinderzahlung einstellen ohne Infos?

5 Antworten

Es KANN vorkommen, wenn der Zeitraum abgelaufen ist, bzw. eine Bescheinigung trotz Aufforderung nicht vorliegt. Ruf da mal an, und frag nach dem Grund.

Kommt auf das Alter des Kindes an. Bei jemand der über 25 ist, wird das einfach eingestellt, ist ja kein Kind mehr.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html

Wird jemand in Kürze 18 Jahre alt, kommt eine schriftliche Anfrage der Familienkasse, ob das "Kind" bereits berufstätig ist, eine Schule besucht oder studiert. Das muss man dann entsprechend mitteilen und dann wird die Zahlung auch fortgeführt.

lg Lilo

Wenn kein Anspruch mehr besteht ( Ausbildung zu Ende, bestimmtes Alter erreicht, Schule vorbei und kein Nachweise geschickt etc) können sie die Zahlung einfach einstellen. Normalerweise schicken die aber vorher Briefe und fragen nach Nachweisen etc, wurden diese vielleicht ignoriert?

Wenn ich mich recht erinnere ging es durch die Presse, dass die Familienkasse die Zahlung ungefragt einstellt, wenn die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes (!) nicht mitgeteilt wurde.
Da gibt es keine weitere Aufforderung durch die Kasse. Ich meine auch gelesen zu haben (ob das stimmt weiss ich nicht) dass nachträglich nicht mehr gezahlt wird.
Als kümmere dich schnell darum ...


Die Steuer-ID gibt man bereits beim ersten Antrag an. Hier wurde ja eine Zahlung nicht weitergeführt, kann also nicht daran liegen. Außerdem können sich die Ämter untereinander austauschen, die könnnten diese Steuernummer-ID ja einfach beim Finanzamt erfragen.

@LiselotteHerz


Außerdem können sich die Ämter untereinander austauschen, die könnnten diese Steuernummer-ID ja einfach beim Finanzamt erfragen.

Darum ging es. Diese 'Abfrage' findet eben nicht immer statt.
(Bzw. das  automatisierte Verfahren arbeite nicht zu 100%)

Wenn der TE das Kindergeld vor der Einführung der Steuer-ID (für Kinder) beantragt hat, dann muss er/sie die Steuer-ID nachreichen sonst werden die Zahlungen eingestellt.

@AnReRa

Auch deswegen würde man kontaktiert: "

Woher weiß ich, ob meine zuständige Familienkasse die geforderten steuerlichen Identifikationsnummern schon hat?

Ihre zuständige Familienkasse wird Sie auffordern, die
steuerlichen Identifikationsnummern anzugeben, wenn sie sie nicht
bereits im Bestand hat. Wenn Sie Unterlagen oder Belege an Ihre
Familienkasse senden, können Sie Ihre steuerlichen
Identifikationsnummern aber auch gleich mit angeben."

( quelle: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html#faq47028)
@Indivia

Auch deswegen würde man kontaktiert: "

Tja. Bekannte - die haben 3 Kinder - wurden wegen eines Kindes kontaktiert. Auf Nachfrage stellte sich heraus, das der SB 'übersehen' hatte, dass auch für ein zweites Kind die Steuernummer fehlte.

Deshalb: "Man sollte informiert werden".
Aber wer vor dem Stichtag Kindergeld bezogen hat, und danach die Steuer-ID bekommen hat, tut gut daran nachzufragen.

Wenn sie einer gesetzlichen Frist nachkommen schon. Diese ist dir ja so oder so bekannt.