Kinderwunsch! Lohnsteuerklasse wechseln oder nicht?

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Durch den Wechsel der Steuerklassen (Du als Frau in der besseren Steuerklasse) erhöht sich bei gleichbleibendem Brutto Dein Netto. Das Netto der letzten 12 Monate vor Geburt ist Grundlage für die Höhe des Elterngeldanspruchs.

Die Steuerbelastung steigt zwar dann, aber über den Lohnsteuerjahresausgleich kriegt ihr die durch den Steuerklassenwechsel zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder zurück.

Es lohnt sich also.

Aber: Durch den Wechsel der Steuerklasse könnte Dein Arbeitgeber ahnen, dass bei Euch die Familienplanung beginnt. Wenn Du ein schlechten Arbeitgeber hast, könnte es sein, dass er dadurch "vorgewarnt" wird und versucht, Dich loszuwerden bevor Du als Schwangere den besonderen Kündigungsschutz genießt. Manchmal soll sowas tatsächlich vorkommen.

Zitat: " Nach § 2 Abs. 1 BEEG sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt für die Einkommensermittlung zu betrachten. Der Monat in dem das Kind geboren wurde, wird dabei nicht mitgezählt." (Quelle: elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html)

und auch noch gut ist die Seite:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html

Wenn Du nach der Geburt nicht arbeiten gehst, solltet Ihr dann besser auf 3/5 wechseln und bei Deinem Mann das Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Wir hatten nicht das Problem, mein Mann hat schon immer mehr verdient als ich und somit war für uns nach der Hochzeit der Wechsel in 3/5 kein Thema.

Vielleicht fragst Du mal beim Steuerberater nach oder die o.g. Seiten helfen Dir weiter.

Hallo,

ihr dürft die Lohnsteuer, welche eine monatliche Steuervorauszahlung darstellt, nicht mit der jährlichen Einkommensteuererklärung verwechseln! Bei annähernd gleichem Lohn empfiehlt sich die Lohnsteuerklasse 4 für beide - hier kommt es am wenigsten zu einer Nachzahlung bei der jährl. Einkommensteuerklärung!

Bei der Kombination 3/5 (Ehegatte 3, Ehefrau 5) gibt es eine Faustregel: In der Regel wird zu viel Lohnsteuer einbehalten, wenn die Ehefrau mehr als 40% zum Gesamteinkommen beiträgt! Dagegen wird zu wenig Lohnsteuer einbehalten, wenn er weniger als 40% des Gesamteinkommens erzielt und diese ca. 16.000 € jährlich übersteigt!

Ihr wollt jedoch genau das Gegenteil bewirken, um ein höheres Elterngeld für die Frau zu bekommen?

Da ist guter Rat teuer und diese Variante 5/3 sollt ihr unbedingt durch eine steuerlichen Rat gegenrechne lassen!

Gruß siola