Kinderwunsch! Lohnsteuerklasse wechseln oder nicht?
Hallo Leute,
vielleicht könnt Ihr uns ja helfen. Wir wollen so schnell wie möglich eine Familie gründen und eine Bekannte (die Ihr Kind bald bekommt) hat mich auf die Möglichkeit, mehr Elterngeld zu beziehn aufmerksam gemacht. Wir sollen in die Lohnsteuerklassen 5/3 (er/ich) wechseln. Sie ist allerdings in anderen Lebensumständen (singel & Arbeitslos)daher ist meine Frage ob das für uns überhaupt Sinn macht.
Mein frisch angetrauter Mann und ich arbeiten beide unbefristet. Er hatte bis jetzt (vor der Hochzeit Steuerklasse 1) ca. 100 € netto mehr raus. Bei einem angenommenen Duchschnittlichen Einkommen von ca. 1700 € "er" und 1600 € "ich" Brutto wäre es doch auf den ersten Blick bester wenn wir beide in der Klasse 4 bleiben oder? Laut eines iNet Lohnrechners hätten wir zusammen so bei 4/4 ca. 2343 € netto im Monat und bei der Variante 5/3 nur 2260 € raus. Kann das sein und wenn ja bekommt man die Differenz dann über die Steuererklärung wieder oder ist das Geld verloren? Denn wenn man die Diefferenz vom Finanzamt wieder bekommen würde sich der Wechsel in die 5/3 ja doch lohnen, denn man hätte ja ca. 85€ mehr elterngeld im Monat als bei der Variante 4/4. Allerdiengs hab ja bei der Variante 5/3 bis jetzt nur von Nachzahlungen gelesen und das versteh ich dann nicht. Bin etwas verwirrt da man doch als Eheleute nicht mehr steuern zahlen muss als in Steuerklasse 1 und die Klasse 4 ist doch von der Besteuerung gleich der Klasse 1, was daher ja schon die höchste besteuerung darstellt!?
Also meine Frage nochmal zusammen gefasst.
Welche Steuerklasse sollten wir wählen?
Wieviel bzw. bekommt man überhaupt was vom Finanzamt wieder wenn die Lohnnebenkosten nicht über die Pauschale gehn oder verlierrt man durch den falschen Klassenwechel das Geld einfach?
Berechnet sich das Elterngeld fix jeden Monat neu ab Geburt oder einmalig im ersten Monat nach Berücksichtigung der vorherigen 12Monate.
Wenn die Variante 5/3 sinnvoll ist sollte man dann gleich nach Geburt wieder zurück in die 4/4 wechseln?
Klar geht es nicht um hohe Summen aber bei uns zählt jeder € daher hoffen wir ihr könnt unsere Fargen beantworten. Da wir durch unserer Beruftätigkeit auch schlecht zu einer Beratungsstelle gehen können.
3 Antworten
Durch den Wechsel der Steuerklassen (Du als Frau in der besseren Steuerklasse) erhöht sich bei gleichbleibendem Brutto Dein Netto. Das Netto der letzten 12 Monate vor Geburt ist Grundlage für die Höhe des Elterngeldanspruchs.
Die Steuerbelastung steigt zwar dann, aber über den Lohnsteuerjahresausgleich kriegt ihr die durch den Steuerklassenwechsel zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder zurück.
Es lohnt sich also.
Aber: Durch den Wechsel der Steuerklasse könnte Dein Arbeitgeber ahnen, dass bei Euch die Familienplanung beginnt. Wenn Du ein schlechten Arbeitgeber hast, könnte es sein, dass er dadurch "vorgewarnt" wird und versucht, Dich loszuwerden bevor Du als Schwangere den besonderen Kündigungsschutz genießt. Manchmal soll sowas tatsächlich vorkommen.
Zitat: " Nach § 2 Abs. 1 BEEG sind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt für die Einkommensermittlung zu betrachten. Der Monat in dem das Kind geboren wurde, wird dabei nicht mitgezählt." (Quelle: elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html)
und auch noch gut ist die Seite:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html
Wenn Du nach der Geburt nicht arbeiten gehst, solltet Ihr dann besser auf 3/5 wechseln und bei Deinem Mann das Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Wir hatten nicht das Problem, mein Mann hat schon immer mehr verdient als ich und somit war für uns nach der Hochzeit der Wechsel in 3/5 kein Thema.
Vielleicht fragst Du mal beim Steuerberater nach oder die o.g. Seiten helfen Dir weiter.
Hallo,
ihr dürft die Lohnsteuer, welche eine monatliche Steuervorauszahlung darstellt, nicht mit der jährlichen Einkommensteuererklärung verwechseln! Bei annähernd gleichem Lohn empfiehlt sich die Lohnsteuerklasse 4 für beide - hier kommt es am wenigsten zu einer Nachzahlung bei der jährl. Einkommensteuerklärung!
Bei der Kombination 3/5 (Ehegatte 3, Ehefrau 5) gibt es eine Faustregel: In der Regel wird zu viel Lohnsteuer einbehalten, wenn die Ehefrau mehr als 40% zum Gesamteinkommen beiträgt! Dagegen wird zu wenig Lohnsteuer einbehalten, wenn er weniger als 40% des Gesamteinkommens erzielt und diese ca. 16.000 € jährlich übersteigt!
Ihr wollt jedoch genau das Gegenteil bewirken, um ein höheres Elterngeld für die Frau zu bekommen?
Da ist guter Rat teuer und diese Variante 5/3 sollt ihr unbedingt durch eine steuerlichen Rat gegenrechne lassen!
Gruß siola