Kinderwagen im Treppenhaus - muss ich ihn weiter runter tragen?
Ihr Lieben, ich brauche dringend euren Rat. Unsere neue Vermieterin, wir wohnen gerade mal sechs wochen hier 🙄, stänkert nun rum das wir den Kinderwagen immer die Treppe runter tragen sollen, da sich die älteren Menschen hier im Haus gestört fühlen weil sie nicht an die Briefkästen kommen. Dies lies er uns über die Wohnungsgenossenschaft (die vertreten sie) zukommen. Nun, ich also durchs Haus gerade und bei jedem geklingelt ob der Wagen stört - komischerweise stört er niemanden. Der wagen wiegt 20kg, ich gehe mit ihm einkaufen und habe ihn meist mit Kind und Einkäufen belagert. Kann sie von mir verlangen das ich den Wagen immer die Treppen heruntertragen muss? Zum mieterschutzbund kommen wir leider erst kommende Woche und im Mietvertrag steht dazu absolut nichts.
Grüße Anna
8 Antworten
Hallo,
"Das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur oder Treppenhaus ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst und daher zulässig. Diese vertragsgemäße Nutzung kann somit auch nicht durch eine Klausel im Mietvertrag verboten werden. Den Eltern könne es nicht zugemutet werden nach jedem Gebrauch des Kinderwagens diesen in ihre Wohnung zu tragen. Nur wenn die örtlichen Gegebenheiten dazu führen würden, dass Briefkästen, Wohnungstüren oder sonstige Zugänge blockiert werden, kann das Abstellen der Wagen untersagt werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2006, Az. V ZR 46/06, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2013, Az. 22 C 15963/12, Amtsgericht Aachen, Urteil vom 30.11.2007, Az. 84 C 512/07 und Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.05.2000, Az. 121 C 128/00)."
Wenn er nicht angekettet den Weg nicht versperrt und es keine andere Abstellmöglichkeit gibt, darf er sehr wohl dort stehen und der Vermieter muss es hinnehmen.
Dieser Beitrag sagt alles. Da der Kinderwagen den Zugang zu den Briefkästen blockiert, kann das Abstellen dort untersagt werden.
Heißt "Treppe runter tragen" eine Etage in den Keller, wo dann ausreichend Platz ist? Ich denke, dass das schon zumutbar ist, wenn er sonst nirgends stehen bleiben kann, auch wenn ich mir durchaus bewußt bin, welche Schwierigkeiten das verursacht.
Ausweg wäre noch denkbar, indem man sich einen etwas leichteren Wagen beschafft.
Grundsätzlich hat der Vermieter Kinderwagen im Hausflur zu dulden, wenn hierdurch keine Fluchtwege blockiert werden (oder die Mieter nicht mehr an ihren Briefkasten kommen).
Wenn die Wege blockiert werden, wirst Du schleppen müssen. Wenn nicht, kannst Du den Wagen stehen lassen.
Generell darf nichts im Treppenhaus abgestellt werden. Erstens werden dadurch Fluchtwege behindert und zweitens gehört es nicht zur Mietsachen. Allerdings gilt für Kinderwagen oder Rollatoren etwas anderes. Sofern diese nicht den Fluchtweg durchgehend behindern und/oder es für den Mieter unzumutbar ist, diesen in die Wohnung zu schleppen, darf er im Treppenhaus abgestellt werden. Andere Mieter dürfen dadurch aber nicht behindert werden und vor den Briefkästen sollte er besser nicht stehen.
Meines Wissens nach:
Ein Vermieter darf natürlich verlangen das im Hausflur/Treppenhaus die Briefkästen und Fluchtwege freigehalten werden
wo stellst du ihn denn sonst ab? im Flur?
das kann sie dir zurecht verbieten wegen verstellen der Fluchtwege. gibt es bei dem allgemeinen eingang kein platz zum abstellen?