Kinderlärm im angrenzenden Garten bis Nachts, was tun?

6 Antworten

Welche Nationalität oder welchen Glauben Jemand ist ist nicht relevant, auch nicht ob die Nachbarn arbeiten.

Es zählt nur das ab 22 Uhr Nachtruhe gilt und wenn man sich mit Personen nicht verständigen kann und diese Personen angeblich kein deutsch können, dann sollte man einfach die Polizei rufen.

Oft wird dann festgestellt, dass diese Personen doch mehr deutsch verstehen und sprechen können als man selber glaubte.  :-)

hallo, hier Speckschwein,

wollte mich nochmal für alle Antworten bedanken. 

Habe die örtliche Polizei eingeschaltet. Die Männer von der Wache waren sehr nett. Eine Woche später sind die mit 2 Männern dort anklingeln gegangen und haben ein klärendes und zugleich ermahnendes Gespräch mit den Nachbarn geführt, einer der Wachmänner war wohl Landsmann. Den Einsatz der Polizei finde ich super und dass die mein Problem sehr ernst genommen haben! Tatsächlich herrscht seitdem ab 22.00Uhr pünktlich Ruhe......


P.S: die Nationalität ist mir doch egal, hätten wirklich auch irgendwelche asozialen Deutschen sein können. Mir ging es nur darum zu beschreiben, dass die Kommunikation sich als sehr schwierig gestaltet. 

Und doch, das Rausschreien hat sehr wohl was gebracht, nämlich; Wut ablassen!




Natürlich kannst du die Polizei rufen, gegen nächtliche Ruhestörung vorzugehen ist eines deren Hauptgeschäfte.

Gerade letzte Woche war ich dabei, wie eine Polizistin ihrem Bruder erklärt hat wie sie vorgehen.

Zuerst kommt eine Verwarnung, dann nehmen sie die Lärmquelle (Musikanlage etc.) mit, Bussgeld wird pro lärmende Person erhoben.

Das kann sehr teuer werden..

Das versteht man dann in jeder Sprache.

Es ist völlig egal,welche Nationalität Deine Nachbarn haben,denn dasselbe hätte dir auch mit Deutschen passieren können.

Geh rüber und mach dich notfalls mit Zeichensprache verständlich.

Sollte dies alles nicht helfen, musst du wohl oder übel nach 22 Uhr die Polizei rufen,die sich ja Ihnen gegenüber auch verständlich machen muss.

Alles Gute!

Für das Einschreiten bei Ruhestörungen ist die Polizei zuständig.