Kindergeld/Unterhalt Sommersemester?

4 Antworten

du bekommst kindergeld wenn du nicht bei deinen eltern wohnst egal ob du arbeitest oder nicht.

man bekommt es entweder bis man eine abgeschlossene ausbildung hat und voll verdient nichtmehr oder ab dem 25 lebensjahr. aber sollte nichts der beiden dinge zutreffen bekommst du dein kindergeld weiterhin

Unsinn - Anspruch auf Kindergeld ist an Bedingungen geknüpft. Und nach Eintritt der Volljährigkeit erhält man es, so lange man sich in der Ausbildung befindet oder unter "speziellen" anderen Voraussetzungen.

Diese Antwort ist völliger Quatsch.

Du hast gar keinen Anspruch auf Kindergeld, sondern nur Deine Eltern. Da ändert es auch nichts, wenn Du das Geld indirekt oder direkt ausbezahlt bekommst - anspruchsberechtigt sind nur Eltern.

Wenn Du freiwillig ein Jahr Pause machst, dann haben die Eltern in dieser Zeit keinen Kindergeldanspruch. Wenn Du Dich in dieser Zeit jedoch nachweislich um Studienplätze bewirbst, aber nicht genommen wirst, bleibt der Anspruch normalerweise erhalten.

Es gibt auch die so genannte Ausbildungslücke. Das bedeutet, für einen Zeitraum von 4 Monaten wird das Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weitergezahlt, auch wenn Du in dieser Zeit keine Schule/Uni besuchst oder Ausbildung machst. Aber diese 4 Monate wären bei Dir ja überschritten.

ich glaub in sofern sie nicht bei ihren eltern wohnt bekommt sie das kindergeld trotzdem egal ob sie arbeitet oder nicht aber sie darf nicht bei den eltern sein.
bei mir war das so ich hab es bekommen ab dem moment wo ich ausgezogen bin und da hab ich auch noch nicht gearbeitet

@amria25

Sie hat keinerlei Anspruch auf Kindergeld. Es ist egal, wo sie wohnt. Kindergeldberechtigt sind immer nur die Eltern.

Man kann einen so genannte Abspaltungsantrag stellen. Das ändert aber nichts daran, wer den Kindergeldanspruch hat, sondern nur daran, wer das Geld letztendlich überwiesen bekommt.

@ohwehohach

Naja das stimmt so nicht ganz genau. Also klar Kindergeldberechtigt sind die Eltern aber das Kindergeld ist auch dazu da dem Kind Unterhalt zu bieten also Essen zu bezahlen Miete zu bezahlen etc.

Wenn das Kind nicht mehr Zuhause wohnt muss das Geld aber zum Kind rüber esseiden das Kind das nicht mehr zuhause wohnt geht täglich zu den Eltern und isst dort was. Sollte das nicht der Fall sein ist dementsprechend das Kind berechtigt auf das Geld.

Und sollte dann das Kind zum Jugendamt und sagen ja von dem Kindergeld meiner Eltern habe ich nix ich habe keine Unterstützung von meinen Eltern esse dort nicht schlafe dort nicht dann wird das Jugendamt in Nullkommanix dieses Geld nicht mehr an die Eltern sondern an das Kind überweisen ganz einfach.

In der Regel hat aber kein Elternteil was dagegen welcher gesunder Mensch erwartet Kindergeld wenn sein Kind nichtmal bei ihm wohnt und er dem Kind kein Geld gibt? in dem Fall ist es selbstverständlich das das Kind das Kindergeld bekommt

@has2343

Das stimmt nicht. Das Geld muss überhaupt gar nicht dem Kind zukommen. Es kann beispielsweise auch in eine Ausbildungsversicherung fließen, welche dann irgendwann ausgezahlt wird oder ähnliches. Es steht nirgendwo, dass das Kindergeld dem Kind zugeführt werden muss.

Sehr wohl sind Eltern ihren in Ausbildung befindlichen Kindern, die nicht mehr im selben Haushalt wohnen, zu Barunterhalt verpflichtet. Das ist aber etwas ganz anderes und unabhängig von Kindergeld.

@has2343

Nur wenn das Kind Anspruch auf Barunterhalt von den Eltern hat, diesen aber nicht erhält, kann es einen Abzweigungsantrag stellen.

Wenn Du ohne "Zwang" Dein Studium erst mit dem Sommersemester 2019 beginnen möchtest, so entfällt neben dem Kindergeldanspruch auch der Anspruch auf Unterhalt von beiden ! Elternteilen. Denn mit Vollendung des 18.Lebensjahres sind Dir beide Elternteile entsprechend ihrem Einkommen zum Unterhalt verpflichtet.

Du bekommst z.B. auch dann weiter Kindergeld, wenn du dich auf einen Studienplatz erfolglos bewirbst, z.B. Medizin, und die Ablehnung aufbewahrst. ...

Der Anspruch auf Kindergeld besteht aber nur , wenn du nicht allzuviel dazuverdienst. Ebenso der Anspruch auf väterlichen Unterhalt.

Du kannst bis 25 Kindergeld erhalten, auch wenn die Bezugsdauer für ein paar Monate unterbrochen wird.

Das stimmt nicht.

Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen. Kindergeld besteht immer solange man studiert oder eine Ausbildung macht. Erst ein abgeschlossenes Studium bzw eine abgeschlossene Ausbildung sorgt dafür das man kein Kindergeld mehr bekommt. Bis dahin (ab 25 gibts dann aber keins mehr) kriegt man Kindergeld, selbst wenn man durch ein Nebenjob 500 oder auch 1000 euro im Monat kriegt das macht keinen Unterschied.

Unterhalt allerdings macht einen Unterschied, es gibt die Düsseldorfertabelle in der steht wie viel Geld einem 16 17 18 usw jährigen zusteht. Wenn zb jemandem 500 Euro zusteht und er Kindergeld bekommt sind das schonmal knapp 200 wenn er dann noch bafög bekommt sind das sowieso schon über 500 euro was dafür sorgt das einem kein Unterhalt mehr zusteht.

@has2343

Kann mich täuschen, aber ich denke, wenn du selbst ein gutes Einkommen erzielst, haben deine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld.Kindergeld wird nur unabhängig vom Einkommen deiner Eltern gezahlt..