Kindergeld zu spät beantragt - was nun?

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Ja, das Gesetz wurde kürzlich geändert und damit ist der Rest des Geldes für euch verloren.

Das Kindergeld ist für den monatlichen Unterhalt gedacht und wenn ihr das nicht mal beantragt, dann habt ihr es wohl auch einfach nicht nötig gehabt und seid gut ohne klar gekommen. Die Familienkasse ist ja kein Sparbuch. Braucht man das Geld nicht gleich, beantragt man es und legt es bei der Bank an. Was man hat, hat man.

Gesetze und Fristen können sich ändern, darauf muss man achten. wenn man einen Zuschuss für die Schulbücher oder Buskarte beantragt, muss man auch die Fristen einhalten, sonst gibt es nichts. Wer das Geld braucht, macht man das, ich habe da noch nie was versäumt.

Ich hoffe, ihr lernt daraus und beantragt in Zukunft Leistungen gleich, wenn sie euch zustehen. Vielleicht ist bei der Steuer noch was zu machen über die Steuererklärung mit Hilfe des Kinderfreibetrages, da kann man ja angeben, dass man kein Kindergeld erhalten hat.

Hab auch grad erst im Bescheid von der Änderung erfahren. Für so was sollte es Übergangsfristen geben oder so. Schlagt Ihr täglich den Bundesanzeiger auf um über das tagesaktuelle Recht in Deutschland informiert zu sein. Da gab's doch ein ganzen Berufszweig : Juristig! Mann hat halt noch was anderes im Leben zu tun als Anträge zu stellen.

Wahrscheinlich kannst du gar nichts machen. Wenn die Bedingungen für Kindergeldanträge so sind, dann sind sie für alle so. Warum sollst du 2018 für vier Jahre rückwirkend Kindergeld beantragen können, während alle anderen es nur für sechs Monate können?

Verstehe ich, ich wundere mich nur, warum das Amt nach einer Begründung fragt. Sie hätten ja auch einfach schreiben können, dass der Antrag am 09/2017 gilt etc.

@hpHess

Da muss doch eine Telefonnummer oder der Name des Sachbearbeiters auf dem Schreiben stehen. Ruf doch mal an. Aber ich glaube nicht, dass es Ausnahmeregelungen geben kann, die für euren Fall zutreffen.

Ihr könnt nichts machen. Die Ämter sin ned verpflichtet euch persönlich mitzuteilen wan sich n Gesetz ändert.

Heftet es unter Lebenserfahrung ab. Nochmal passiert euch sowas sicherlich ned.

Leider Pech gehabt - wg. Mißbrauch wurde diese 4-Jahres-Regel nun af 6 Monate reduziert seit 1.1.2018 :-((