Kindergeld, wenn das Kind nicht zu Hause wohnt

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Das Kindergeld geht weiter an die Mutter, solange man keine Änderungen vornimmt. Ist das Kind volljährig, kann man auch das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes überweisen lassen. Sollte Ihre Schwiegermutter in Zukunft das Kind ernähren, dann steht es ihr zu. Sie können es weiter erhalten, müssen es jedoch Ihrer Schwiegermutter geben, da es für das Kind bestimmt ist. Sie können aber auch beantragen, dass das Kindergeld sofort auf dem Konto der Schwiegermutter landet.

Mein Sohn (übrigens ist er 10) wohnt ja nur offiziell bei meiner Schwiegermutter. Ansonsten hätte ich ihn nicht in unserer Wunschschule anmelden können. Ist also nur eine Formsache wegen der Schule. Ich habe nur die Befürchtung, dass mir das Kindergeld gestrichen wird, wenn er mit Hauptwohnsitz nicht mehr bei mir gemeldet ist

Derjenige, der für den Unterhalt aufkommt, hat Anspruch auf das Kindergeld.

Die Schwiegermutter hat also mindestens zur Hälfte Anspruch auf das Kindergeld, da sie ja Naturalunterhalt leistet.

Die Frage ist, ob sie noch arbeitet und/oder Steuern zahlt. Nur dann lohnt sich das Kindergeld (und der Kinderfreibetrag) eventuell für sie. Ihr solltet das durchrechnen (lassen) und Euch einigen! (Ich gehe mal davon aus, daß Du finanziell für Dein Kind geradestehst...)

Er wohnt ja nur "auf den Papieren" bei meiner Schwiegermutter

@spickelkids

Ach so - dann kannst Du auch alles beim alten lassen. Deine Schwiegermutter wird ja keine Ansprüche stellen.

Dein Sohn kann eine "Abzweigung" beantragen. Auf dem Formular wirst auch du unterschreiben müssen.

Deine Scheigermu bekommt dann das Kindergeld. Kindergeldberechtigt ist die Person, bei der das KInd lebt ja is richtig wenn es dann volljährig is und nich mehr im ahushalt wohnt seht es ihm zu bis zum 25. lebensjahr oder bis es arbeitet

Deine Schwimu bekommt dann das Kindergeld. Kindergeldberechtigt ist die Person, bei der das KInd lebt

Die Information habe ich auch bekommen. Wenn meine Schwiegermutter aber kein Erziehungsgeld beantragt, bekomme ich es dann weiter oder streichen die mir es dann?

Nein, kindergeldberechtigt ist derjenige, der Unterhalt für das Kind leistet! (Der Unterhalt kann allerdings auch im Wohnunggeben bestehen.)