Kindergeld und Zusage einer Ausbildungsstelle für das nächste Jahr

3 Antworten

Wenn der Ausbildungsvertrag bereiz unterschrieben ist,reicht es aus,wenn eine Kopie an die Familienkasse geschickt wird !

Es besteht ja dann keine Notwendigkeit mehr,sich ausbildungsuchend zu melden,wenn man schon einen festen Ausbildungsvertrag hat.

Solange dein Sohn unter 25 ist und der Ausbildungsvertrag vorliegt, sollte das mit dem Kindergeld klar gehen. Es reicht sowieso nicht, sich ausbildungssuchend zu melden, man muß aktiv ausbildungssuchend sein.

Ist dein Sohn noch U21 könnte er sich auch arbeitslos melden und würde daraufhin Kindergeld bekommen. Ist dein Sohn im Moment noch Schüler oder in einem Praktikum gibt es auch Kindergeld.

Also Kindergeld wird bis Ende des 25. Lebensjahres gezahlt wenn das Kind in Ausbildung ist. Aber auch eben in der Wartezeit zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn kann das Kindergeld gezahlt werden.

Dein Sohn ist in der Ausbildung noch Kindergeld berechtigt.