Kindergeld und Unterhalt bei Studienabbruch/ -pause?

3 Antworten

Kindergeld kann es auch während Praktika und in Zeiten dazwischen geben.

Know How: www.klicktipps.de/kindergeld.php

Also, wenn Du nicht in Ausbildung oder Studium bist, hast Du keinen Unterhaltsanspruch. Deine Eltern mussen nichts zahlen. Das Auslandpraktikum ist sicherlich ´ne tolle Sache. Stellt aber auch keinen Unterhaltsanspruch dar. Du kannst Dich Ausbildungssuchend melden, dann würde es weiter Kindergeld geben. Allerdings müsstest Du dann auch dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen . Wenn Du im Ausland bist, ist das eher nicht möglich. Solltest Du nach dem Auslandsjahr wieder in Ausbildung sein, würde der Unterhaltanspruch evtl. wieder aufleben. So müsstest Du für Deinen lebensunterhalt arbeiten. Schau doch mal in dieses Forum: www.treffpunkteltern.de Da wird nicht nur Eltern geholfen.

Rechtliche Ansprüche bestehen nur während einer zügigen Absolvierung der Ausbildung oder des Studiums