Kindergeld Übergangszeit von Studium zu Ausbildung?
Hallo,
Ich bin bis zum 31.März noch bei einer Uni eingeschrieben. Am 30.August beginnt meine Ausbildung.
Bekomme ich während dieser Zeit noch Kindergeld? Wie ist das mit der Übergangszeit, bis zu 4 Monaten wird ja Kindergeld bezahlt. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das bei mir 4 oder 5 Monate sind, da ich die Ausbildung ja erst Ende August anfange.
Die Alternative wäre, dass ich mich noch für ein weiteres Semester an der Uni einschreibe.
3 Antworten
Wenn du deine Ausbildung ganz sicher hast,also einen Ausbildungsvertrag zum nächst möglichen Beginn vorweisen kannst,dann würde auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen wenn du erst nächstes Jahr anfangen könntest !
Die Ausbildung darf eben nur nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich sein,dann gilt diese Übergangsfrist von 4 Monaten nicht.
Du dürftest dann sogar Vollzeit bis zum Beginn der Ausbildung arbeiten,solange du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hättest.
Da bin ich mir sicher,kannst du selber nachlesen,musst nur mal eingeben ,, Anspruchsvoraussetzungen Kindergeld ",da kann man alles wichtige nachlesen !
Selbst wenn du nach einer Berufsausbildung nicht übernommen werden würdest,zwischen 18 - 21 Jahre alt wärst und dich bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend und dann arbeitslos gemeldet hast würde weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Auch wenn du noch keinen Ausbildungsvertrag hättest würde weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen,du müsstest dich dann nur z.B. bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend melden,von 18 - 21 würde auch die Arbeit suchend Meldung reichen,aber so würdest du auf der sicheren Seite sein !
Selbst wenn du dich nicht Arbeit / Ausbildung suchend melden würdest würde weiter Anspruch bestehen,dann muss der Familienkasse nur nachgewiesen werden das du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung / Studium bist,also dann Bewerbungen / Absagen in Kopie vorbringen.
Liebe JulineM, diese Info kannst du nachlesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter Punkt 4.3 letzter Satz:
Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Vielen Dank euch beiden!
Du hast schon einmal für die Übergangszeit zwischen Abitur und Studium Kindergeld bezogen hast, solltest Du bei Deiner Familienkasse nachfragen, ob Dir dies auch während dieser Übergangszeit gewährt wird.
Suchbegriff Familienkasse + Wohnort ( der Anspruchsberechtigten )
http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html
Textauszug:
Eine Ausbildung ist beim Kindergeld nur berücksichtigungsfähig, wenn
diese auch ernsthaft betrieben wird. Die Dienstanweisungen schreiben
dabei vor, dass „Zeit und Arbeitskraft“ des Auszubildenden/ Studenten
soweit in Anspruch genommen werden, dass keine Zweifel daran bestehen,
das gewünschte Berufsziel zu erreichen.
Insbesondere bei Ausbildungsgängen, die keine regelmäßige
Anwesenheitspflicht erfordern, dazu gehört ein Universität- oder
Hochschulstudium sowie das Fernstudium, müssen in regelmäßigen Abständen Leistungsnachweise – ähnlich dem BAföG – erbracht werden.
Infos findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt 4.3 (letzter Satz):
Gruß siola55
Bist du dir dabei sicher? Das wäre ja super! Zurzeit mache ich nämlich nur einen 450€ Job um das Kindergeld nicht zu gefährden. Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Wäre lieb, wenn du mir sagen könntest, wo du die Info her hast.:)