Kindergeld trotz hohem Verdienst?
Hallo! Ich hätte eine kleine Frage bezüglich des Kindergeldes in meinem Fall. Ich hab von Januar bis August dieses Jahres gearbeitet und in dieser Zeit 8589 Euro Gesamtentgelt verdient. Steuerbrutto wären 8198€. Meine Frage wäre, ob ich mit diesen Einkünften noch Berechtigt bin, Kindergeld zu beziehen. Und: Welchen der beiden Beträge muss ich dazugehörigen Antragsformula angeben? Danke für Eure Antworten!
7 Antworten
Hier meine Antwort:
Kindergeld wird bis zu 18. Lebensjahr bezahlt. Schul- oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahr.
Übergangsregelung: 1982 bis 26 Jahre/ 1980 – 1981 bis 27 Jahre
Hat ein im Studium oder Ausbildung befindliches Kind Zivil oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienst.
Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. In diesem Fall können die Zahlungen bis zum Tode beider Elternteile oder des Kindes selbst erfolgen. Wichtig! Neuer Kindergeldantrag ab dem 18. Lebensjahr stellen.
Kindergeld ab 2010: 1. Kind 184/ 2. Kind 184/ 3. Kind 190/ ab dem 4. Kind 215€
Kinderfreibetrag für 2011 = 8004€/ zzgl. Werbungskostenpauschale von 1000€ zzgl. AG Beiträge zur Sozialversicherung.
Beispiel: Bruttoverdienst incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2011 = 11.513,33
AG Beiträge zur SSV + Werbungskostenpauschale + Freibetrag = 11.332,60
Verdienst liegt somit 180,73 über der Beitragsbemessungsgrenze. Kindergeld würde somit entfallen!!!
Klug wäre in diesem Fall, eine „altersvermögenswirksame“ Leistung abzuschließen. Hat nichts mit der „vermögenswirksamen Leistung“ zu tun.
Werden jetzt zB. mtl. 50€ „Entgelt umgewandelt“, also direkt vom Bruttogehalt bezahlt ( gespart), verringert sich logo auch der Nettobetrag und die Kindergeldfreigrenze wird nicht überschritten. Fazit, man erhält wieder Kindergeld!!
Zusätzlich ist für die Altersvorsorge besser abgesichert und der Arbeitgeber spart noch Sozialabgaben usw.
Gerne schicke ich den gesamten Text per Word-Datei.
Kindergeld bekommst du bis 8004 €, also warst du nicht mehr berechtigt.
Da ich nicht weiß was genau auf dem Formular steht, kann ich dir bei der anderen Frag nicht weiter helfen
Stimmt so leider nicht! lese mal bei mir nach: berni01
Freibetrag liegt derzeit bei 8004€, liegst du darüber musst du das komplette kindergeld zurückzahlen, bzw deine Eltern müssen das. Aber wenn du die Steuererklärung ausfüllst gibt es da so tolle Dinge wie Sonderausgaben und Werbungskosten. Wenn man es richtig anstellt kann man so auch mal >10000€ verdienen und zusätzlich Kindergeld bekommen
Muss ich dir wiedersprechen; der Freibetrag von 8004€ wird an dem "tatsächlich zu versteuerden Einkommen" gemessen. Einkommen minus Werbungskosten minus Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen
Werbungskostenpauschale ist 1000 Euro + 8004 Freibetrag + AG Beträge zur SV abzüglich esamtbrutto pA, dann kann man es genau sehen!
Hallo erst mal, Kindergeld bekommst Du, egal wieviel Du verdienst. Es ist nicht einkommensabhängig und steht Dir genauso zu, wie allen anderen auch. Der Gesetzgeber will es so und recht hat er. LG Minka13
Das stimmt so nicht; bemüh mal google mit dem Stichwort "kindergeld Freibetrag"
Ich hatte das so verstanden, daß der Verdienst von Jan. bis Aug. über 8.000,-- EUR gesamt waren und nicht monatlich. Vermutlich hatte ich hier einen Denkfehler, wenn es denn anders war. LG Minka13
Nochmal zurück zum Thema. Gefragt war ja, ob überhaupt Kindergeld bezogen werden kann. Und im § 32 Einkommenssteuergesetz ist alles geregelt. JEDER erhält Kindergeld für sein Kind von 0-bis einschließlich 18. Lebensjahr, und zwar einkommensunabhängig. Das mußte jetzt einfach noch von mir gesagt werden. !!! LG Minka13
Leider total falsch, lese doch einfach hier!
Kindergeld wird bis zu 18. Lebensjahr bezahlt. Schul- oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahr.
Übergangsregelung: 1982 bis 26 Jahre/ 1980 – 1981 bis 27 Jahre
Hat ein im Studium oder Ausbildung befindliches Kind Zivil oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienst.
Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. In diesem Fall können die Zahlungen bis zum Tode beider Elternteile oder des Kindes selbst erfolgen. Wichtig! Neuer Kindergeldantrag ab dem 18. Lebensjahr stellen.
Kindergeld ab 2010: 1. Kind 184/ 2. Kind 184/ 3. Kind 190/ ab dem 4. Kind 215€
Kinderfreibetrag für 2011 = 8004€/ zzgl. Werbungskostenpauschale von 1000€ zzgl. AG Beiträge zur Sozialversicherung.
Beispiel: Bruttoverdienst incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2011 = 11.513,33
AG Beiträge zur SSV + Werbungskostenpauschale + Freibetrag = 11.332,60
Verdienst liegt somit 180,73 über der Beitragsbemessungsgrenze. Kindergeld würde somit entfallen!!!
Klug wäre in diesem Fall, eine „altersvermögenswirksame“ Leistung abzuschließen. Hat nichts mit der „vermögenswirksamen Leistung“ zu tun.
Werden jetzt zB. mtl. 50€ „Entgelt umgewandelt“, also direkt vom Bruttogehalt bezahlt ( gespart), verringert sich logo auch der Nettobetrag und die Kindergeldfreigrenze wird nicht überschritten. Fazit, man erhält wieder Kindergeld!!
Zusätzlich ist für die Altersvorsorge besser abgesichert und der Arbeitgeber spart noch Sozialabgaben usw.
Gerne schicke ich den gesamten Text per Word-Datei.
Du mußt den höheren Betrag angeben. Ob Du steuerfreie oder steuerpflichtige Einkünfte hattest, interessiert meines Wissens nach beim Kindergeld nicht. Da vom Brutto aber Beiträge zur Sozialversicherung und Werbungskosten (mindestens pauschal 920,-) abgezogen werden, liegst Du beim bereinigten Einkommen immer noch unter der Grenze von 8004,-€. Du hättest mit dem Einkommen also noch einen Kindergeldanspruch.
Das klingt doch schonmal vielversprechend, danke für die Antwort! Muss ich die Werbungskosten direkt von dem Betrag abziehen oder wird das dann von der Familienkasse getan?
Entweder setzt Du pauschal die 920,- im Antrag an oder Du weist Werbungskosten in tatsächlicher Höhe nach, wenn diese höher sind.
prima Antwort! - DH
Sonderausgaben spielen bei der Einkommensberechnung fürs Kindergeld allerdings keine Rolle.