Kindergeld öffentlicher Dienst Partner?

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Soweit ich weiß, musst du die Angaben zu 6 nur machen, damit die Familienkasse prüfen kann, ob es hier nicht zum Doppelbezug kommt. Der AG deines Partners hat dann damit aber nichts zu tun. Füll die Daten zu 6 aus und gut ist. 

Muss aber den öD mal noch verteidigen. ;-)  im Vergleich mit dem  ganzen Formularkram war die Beantragung des Kindergeldes für mich mit einer Geburtsurkunde und einer Unterschrift erledigt. Der Rest lief alles über unsere Personalabteilung. 

Du kannst den Antrag stellen und musst angeben, wer bisher das Kindergeld ausgezahlt hat. Wenn das nicht zwischen Kindergeldkassen ausgetauscht wird, sondern ein öffentlicher Arbeitgeben beteiligt ist, bekommst Du noch weitere Formulare zugeschickt, weil abgeglichen werden muss, welche Stelle bis wann bezahlt hat und ob das Kindergeld korrekt weitergereicht wurde.

Den Antrag stellst Du aber erstmal ganz normal bei Deiner zuständigen Familienkasse.

Also bislang wurde noch kein Kindergeld ausgezahlt. Das Kindergeld wurde zunächst auf meinen Partner beantragt, dort kam es aber von der Familienkasse zurück mit dem Vermerk, dass er es über seinen Arbeitgeber beantragen soll (öffentlicher Dienst). Dass ist in seinem Falle aber sehr umständlich, daher würden wir es gerne über mich beantragen. Daher die Frage, ob es, egal über wen der Antrag gestellt wird, am Ende über den Arbeitgeber meines Partners laufen muss?

@Areadentata

Das ist egal. Du kannst dann den Antrag einfach über Deinen Arbeitgeber stellen. Eine zweite Stelle ist dann ja nicht betroffen.