Kindergeld Nachweise nicht vorhanden

4 Antworten

Man muss die Bemühungen glaubhaft machen. 15 Monate Bewerbungen und 0 Unterlagen oder Erfolg würde ich auch nicht mehr glauben. Wende Dich an die Unternehmen. Eine Absage pro Monat würde reichen. Hast Du evtl. irgend etwas getan, was anerkannt werden könnte? Hast Du z. B. ein Praktikum gemacht oder eine andere Form einer Ausbildung?

Ja. Ich habe ein 2-wöchiges Praktikum gemacht und kann das auch vorweisen.

Zudem habe ich mich bereits an einige Firmen gewendet. Leider nur mit mäßigem Erfolg. Meist wurden die Unterlagen aus Datenschutzrechtlichen Gründen bereits gelöscht. Nur einige Firmen hatten noch Unterlagen von mir vorliegen, die ich bereits an die Kindergeldkasse weitergeleitet habe. Leider reicht denen das nicht aus.

@keyZ1337

Die Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld müssen an einem Tag im Monat vorgelegen haben, dann besteht Anspruch für den gesamten Monat. Ein Praktikum gehört zur Berufsausbildung. Versuch es noch mit der viermonatigen Übergangsfrist zwischen 2 Ausbildungsabschnitten. "4Die Übergangszeit von höchstens vier Monaten ist nicht taggenau zu berechnen, sondern umfasst vier volle Kalendermonate (BFH vom 15.7.2003 – BStBl II S. 847). 5Endet z. B. ein Ausbildungsabschnitt im Juli, muss der nächste spätestens im Dezember beginnen."

"c) Übergangszeit

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden."

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

"DA 63.3.2.5 Praktika (1) 1Während eines Praktikums wird ein Kind für einen Beruf ausgebildet, sofern dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestreb-ten Berufs geeignet sind (vgl. BFH vom 9.6.1999 – BStBl II S. 713) und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt. 2Das Praktikum muss für das angestrebte Berufsziel förderlich sein (BFH vom 15.7.2003 – BStBl II S. 843). 3Dies gilt unabhängig davon, ob es nach der maßgeblichen Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist."

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2012, als pdf im Internet

Solltest Du einen Bescheid für die Rückzahlung haben, hast Du vermutlich Einspruch eingelegt. Solltest Du erst noch einen Beschei bekommen, lege Einspruch ein. Meist hat man in der Rechtsbehelfsstelle mehr Erfolg, weil sie schon die Gerichtskosten mit abwägen müssen.

@Zufaelliger

Liste auf, wann und bei wem Du Dich beworben hast und gib an, dass und wann Du Dich bei denen um eine Kopie der Antwort an Dich bemüht hast, mit deren Antwort, dass sie nichts mehr haben. Das ist kein Nachweis, dient aber der Glaubhaftmachung. Und die würde Dir reichen. Vielleicht findest Du im Internet noch deren Stellenausschreibungen.

@Zufaelliger

Ganz habe ich das noch nicht so verstanden. Heißt das jetzt das nach meinem Praktikum höchstens 4 Monate vom Kindergeld berücksichtig werden da ich in einer Übergangszeit war? Und was soll "höchstens" bedeuten. Können die das willkürlich festsetzen?

@keyZ1337

Nein, nicht willkürlich. War der Abstand zwischen 2 Abschnitten (zw. Schule und Praktikum oder Praktikum und Ausbildung) größer als diese 4 Monate (Berechnung oben angegeben), besteht für den gesamten Zeitraum kein Anspruch auf Kindergeld. Diese Übergangsfrist ist nur für Zwangspausen zwischen den Ausbildungsabschnitten gedacht. Wer im Sommer die Schule beendet und im Herbst die Ausbildung beginnen kann, soll in der Wartezeit Kindergeld erhalten. Es ist nicht sicher, ob das für Deine Situation anerkannt würde. Man kann es aber versuchen, weil das Paktikum als Ausbildung zählt, wenn es den genannten Bedingungen (dient dem angestrebten Beruf) entspricht.

@Zufaelliger

Was ist denn wenn ich keine Ausbildung nach dem Praktikum habe. Das ist ja dann keine Übergangszeit, oder? Ich meine da gibts ja dann auhc keinen Übergang in eine Ausbildung oder ähnliches.

@keyZ1337

Richtig. Ist der Abstand zwischen Praktikum (Ausbildung) und nächster Ausbildung größer als 4 Monate, besteht auch in diesen 4 Monaten kein Anspruch.

Wenn du nicht bei der Berufsberatung gemeldet gewesen bist, wird es wohl auf eine Rückforderung hinauslaufen.

In deinem Festsetzungsbescheid....den ja mal wieder keiner gelesen hat...steht:

Sollte das Kind sich, ohne bei der Berufsberatung gemeldet zu sein, selbstständig bewerben, sind diese Unterlagen (Bewerbungen, Zwischennachrichten und Absagen der Firmen) zum Beleg der Ausbildungswilligkeit aufzubewahren und bei Verlangen der Familienkasse vorzuzeigen....

Sehe da keine großen Chancen für dich.....

Mit ein wenig Glück wird der ensprechende Bearbeiter eventuell vergessen noch ein Buß- und Strafgeldverfahren einzuleiten. Das folgt im Normalfall nämlich auch noch....

Ich bin einfach zum Jobcenter gegangen. Die hatten noch Nachweise. Der Fall hat sich erledigt.

Auch wenn das im Nachhinein peinlich ist, vllt. bekommst du ja von den Stellen, wo du dich beworben hast, Bestätigungen für deine Bewerbungen? Hast du denn auch die Bewerbungsschreiben nirgends abgespeichert? Wie und wo hast du denn die Bewerbungen erstellt? Das du gar nichts mehr hast, ist schon unglaubwürdig.

Meine Festplatte ist gewiped. Ich habe rein garnichts mehr. Da ich mich großteils per E-Mail beworben habe und das Postfach nur 50 gesendete Nachrichten speichert, sind dort auch keine Nachweise mehr vorhanden.

Ich bin mal neugierig habe zurzeit ein ganz ähnliches Problem, was ist nun passiert kam es zu einem gerrichtlichen verfahren musstes du das geld zurück zahlen.

Wie ich oben schon erwähnt hatte bin ich einfach zum Jobcenter gegangen. Die hatten noch Nachweise von mir. Somit hat sich das ganze erledigt.