Kindergeld, Kinder im Ausland

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http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486110

"Was müssen Sie Ihrer Familienkasse mitteilen?

Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen,

Achtung: Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen."

Mit der Türkei besteht ein Sozialabkommen. Er hat Anspruch auf ein geringeres Kindergeld.

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

DA 63.6.2 Ausnahmen von den territorialen Voraussetzungen

"(2) 1Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo, in Marokko, in Montenegro, in Serbien, in der Türkei oder in Tunesien sind bei den nach § 62 EStG an-spruchsberechtigten Personen zu berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen nach den mit diesen Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit erfüllt sind (zu den Fundstellen der Ab-kommen vgl. auch H 31 - Über- und zwischenstaatliche Rechtsvorschriften – EStH 2012).

2Die genannten zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften beziehen das steuerliche Kindergeld in ihren sach-lichen Geltungsbereich mit ein. 3Gem. DA 72.2.4.3 ist in diesen Fällen die Familienkasse der BA für die Festsetzung und die Auszahlung des Kindergeldes zuständig."

Danke für die Anerkennung.

Kann die Familenkasse das Geld zurück verlangen?

Ja, und das wird sie auch tun. Was Dein Onkel da gerade durchzieht ist Betrug.

Danke! Genau das habe ich auch gesagt aber er will nicht darauf hören! Danke für die schnelle Antwort